verfaßt von Johann, 12.08.2025, 16:47:10
(editiert von Johann, 12.08.2025, 16:50:55)
> Wenn Du in D lebst und derzeitiger Mieter bist, hast Du (zum vorgegebenen
> Preis) Vorkaufsrecht.
Laut §577 BGB meines Erachtens nicht, da die Wohnung bereits Privateigentum ist und nicht in ein Eigentumsobjekt umgewandelt wird.
> Wenn Dir der Preis zu hoch ist, und der Eigentümer später zu niedrigerem
> Preis verkaufen will (weil auch kein anderer den Preis zahlen will), muß
> er Dir wieder Vorkaufsrecht geben.
Schön wär's
In Kürze weiß ich mehr.
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Doch wird ein Zaubertrick dir nicht geschenkt. Er kostet mehr Zeit, als sich mancher denkt.
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