Ansicht:   

#468095 50% Mehrverbrauch bei Strom gegenüber letztem Jahr (ot.haushalt)

verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 25.06.2024, 18:31:54

> Ich habe gerade im April meinen Stromanbieter gewechselt, das erste mal
> seit Jahrzehnten und einen 2-Jahresvertrag abgeschlossen.
> Zugegeben, kann mit den Tibber Tarifen nicht mithalten, aber
> ich bin nicht unzufrieden. Mir persönlich wäre das auch zu "aufregend"
> mit ständig wechselnden Tarifen......... ;-)

Ok, es gibt noch einen Notausgang: Wenn man dem Anbieter nachweisen kann, dass er den gesetzlich geforderten Kündigungsbutton falsch oder mangelhaft umgesetzt hat, kann man jederzeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündigen. Habe ich selbst schon erfolgreich durchgezogen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

--
Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz