verfaßt von Kleinalrik2021, 17.12.2024, 11:16:40
Das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit ohne entsprechende ausdrückliche Erlaubnis (kleiner Waffenschein) ist verboten. Und sollte auch Allgemeinwissen sein.
Führen und Transportieren sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wenn man die Waffe so mit sich trägt, dass sie nicht so ohne weiteres Zugriffsbereit ist, ist das kein Führen.
In ein abschließbares Köfferchen und den Schlüssel in der anderen Hosentasche tragen.
Ähnlicher Fall bei mir: Beim Aufräumen ein altes Butterflymesser gefunden. Mit drei - dicken - Kabelbindern gesichert und zur Polizei gebracht. Der Freund und Helder wollte schon anfangen mit "Und das haben Sie so transp..." Erst dann fielen ihm die Kabelbinder auf und er beendete den Satz mit "Ah ja, so kann man's auch machen."
Ich hätte das Messer auch kaputtschlagen und wegwerfen können. Aber irgendwo hatte ich mal aufgeschnappt, dass die Polizei verbotene Waffen gerne mal als Anschauungs- und Schulungsmaterial verwendet.
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