verfaßt von Hackertomm, 17.12.2024, 10:58:21
> Schon mal drüber nachgedacht wie du via öffentlichen PNV ein
> Küchenmesser mit nach Hause bringst, welches du in der bunten Innenstadt
> gekauft hast?
Solange das Messer gut Verpackt in z.B. einer Papp oder Plastikröhre verpackt ist, ist das Transportieren erlaubt!
> Oder warum auf Weihnachtsmärkten diese Dinger offenliegend zum Verkauf
> angeboten werden, während 1 m daneben das mahnende Schild eines
> Messerverbotes aufgestellt ist.....
Beim Messerverbot geht es um mitgeführte Messer, die Offen oder verdeckt getragen werden.
Messer die zum Verkauf ausliegen, dass ist was anderes.
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