Ansicht:   

#476327 Unfassbar! Sprite-Blechdose unterliegt NICHT dem Pfand ??? (ot.politik)

verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 06.10.2025, 13:51:37
(editiert von Pahoo, 06.10.2025, 13:53:06)

Nein, in Deutschland darf man Sprite-Dosen (oder generell Einweggetränkeverpackungen) ohne Pfand grundsätzlich nicht verkaufen, wenn sie unter das Pfandpflichtsystem gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackG) fallen.

Kannst du dich erinnern, ob du damals Pfand bezahlt hast?

Hier sind die Details:

Rechtslage:

Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG), insbesondere
§ 31 Abs. 1 VerpackG, gilt:

Vertreiber von Einweggetränkeverpackungen, die pfandpflichtig sind, müssen ein Pfand von 0,25 Euro je Verpackung erheben und kennzeichnen.

Das betrifft unter anderem:

Dosen und Einwegflaschen aus Metall oder Kunststoff,

mit Getränken wie Limonade, Cola, Wasser, Bier, Energy-Drinks, etc.

Da Sprite eine kohlensäurehaltige Erfrischung in Einwegdosen ist, fällt sie eindeutig darunter.

Wenn man sie ohne Pfand verkauft:

Dann verstößt man gegen das Verpackungsgesetz.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach
§ 69 Abs. 1 Nr. 15 i.V.m. § 31 Abs. 1 VerpackG.

⚖️ Mögliche Strafen

Laut § 69 Abs. 3 VerpackG:

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Je nach Fall (z. B. gewerblicher Handel, Anzahl der Dosen, Wiederholungen) können zusätzlich:

Bußgelder im fünfstelligen Bereich,

Abmahnungen durch Wettbewerber,

Verkaufsverbote oder Beschlagnahmen drohen.

--
Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz