verfaßt von DUMIAU, 01.12.2024, 16:12:22
> > Arbeitskollege hat vor Jahren mal eine unbeleuchtet schwarz gekleidete
> > Radlerin in einer regnerischen Nacht auf den Kühler genommen. Sollte
> dann
> > den ganzen Schaden zahlen obwohl die gute Frau ihm die Vorfahrt nahm.
> Nur
> > wegen einem Zeugen der sie auch erst sah als sie durch sein
> > Scheinwerferlicht flog, hat die gute Frau um Zentimeter verfehlt, kam es
> > nicht zu einer Verurteilung, und weil ein Gutachter bescheinigte das der
> > Unfall für Ihn unvermeidbar war. Aber trotzdem durfte er 40% seines
> > Schadens selbst zahlen und auf die anderen 60% wartet er bis heute. Denn
> > die Frau war Rentnerin, unter der Pfändungsgrenze und keine
> Haftpflicht.
> > Aber immerhin musste er nicht auch noch deren Schaden plus
> Schmerzensgeld
> > zahlen. Stellt sich die Frage warum er eine Mithaftung hat wenn der
> Unfall
> > für Ihn nicht zu vermeiden war?
>
> Da wird (vom Anwalt) einfach der § 1 der StVO zitiert bzw.
> Sachverständige bekniet, durch geringere Geschwindigkeit oder mehr
> Aufmerksamkeit (Schrecksekunde mit Vollbremsung) hätte der Autler den
> Aufprall noch vermeiden können.
>
> Zitat aus "dejure.org":
>
> "§ 1 StVO
> Grundregeln
> (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
> gegenseitige Rücksicht.
> (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
> geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
> behindert oder belästigt wird."
>
> Na dann, schönen Dank auch! Denn zwischen stärkeren und schwächeren,
> professionellen und privaten Verkehrsteilnehmern wird kein Unterschied
> gemacht.
> Wenn der fußgehende Handyglotzdepp blindlings die Straße überquert (auch
> abseits eines Überwegs), ist meistens der Motorisierte (mit-) schuldig und
> (mit-) haftbar, wenn er ihn ummäht.
Das ist die Begründung warum wir immer mehr Dödel im Verkehr haben. Wenn ein Gutachter feststellt das ein Unfall unvermeidbar ist hat der Verursacher schlicht zu 100% zu haften. Denn der hat ja offensichtlich nicht nur gegen §1 sondern auch noch gegen zig andere Verordnungen verstoßen
Aber schon vor einigen Jahren hat ein Richter der die Pension schon in Sichtweite hatte mal angemerkt das bei vielen seiner Kollegen aus der richterlichen Unabhängigkeit längst eine richterliche Unfehlbarkeit geworden sei und die nicht mal mehr auf die Idee kommen würden das sie falsch liegen könnten. Davon abgesehen das sie mittlerweile offen und ohne Konsequenzen zeigen das sie bei Urteilen eindeutig ideologische Positionen beziehen
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