verfaßt von DUMIAU, 01.12.2024, 15:50:25
> Fürs Auto, fürs Motorrad, fürs Moped/Mofa, fürs Motorboot und fürs
> Pferd ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, fürs Fahrrad nur
> der Eigenschutz gegen Diebstahl und Beschädigung, aber nicht für
> Unfallschäden! Daher gibt's ja auch keine sichtbare und bezeugbare
> Kennzeichnung außer der Modellnummer unten am Tretlager oder am
> Hauptrahmen, wo man als Zeuge kaum hinsieht, auch nach einem
> Sturzgeschehen.
> Diese meist überflüssige Drahteselversicherung weist unfassbare
> Knebelbestimmungen auf:
> Haftung nur bei
> - Abstellen in einer abschließbare Garage oder im Kellerraum
> - Diebstahlsicherung in der Öffentlichkeit => Parkbügel auf
> gekennzeichneten Flächen.
> - NICHT UNBEAUSICHTIGT ABSTELLEN (also mit reinnehmen in den Supermarkt,
> zum Arzt und Apotheker, ins Kino und Theater ... - häää?) oder
> "tonnenschwere" Sicherungsmaßnahmen treffen.
> Hierzu fand ich eine interesante Diskussion, die ich zunächst nicht
> kommentieren oder belegen möchte:
Für Unfallschäden mit dem Rad würde auch eine Privathaftpflicht aufkommen, da es dieses Produkt schon gibt werden in den Drahteselversicherungen nur noch die Risiken versichert die weder die Privathaftpflicht noch eine Hausratversicherung übernimmt
Man sollte vielleicht eine Privathaftversicherung zur Pflichtversicherung machen
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