Adi G. schrieb am 18.March.2024, 16:02:32 in der Kategorie ot.politik
Organspenderegister online startet seit heute
> Ist in Österreich genau andersrum. Hier gilt die Widerspruchslösung. > Man ist (natürlich nur im Todesfall) generell potentieller Organspender, > außer man trägt sich zu Lebzeiten in die Widerspruchsliste ein. > > Achtung: das gilt prinzipiell auch für in Österreich verstorbene > Ausländer. Inwieweit die aber tatsächlich als Spender herangezogen > werden, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nur, wenn tatsächlich nur seltene > Spendereigenschaften passen müssen.
Ja, lustig, genau dieses Thema ua. hatten wir heute auch Im Tagesgepräch auf Bayern 2-Radio.
Da hat der Experte gesagt, dass man, obwohl man das nicht müsse,
in Österreich erst die Angehörigen befragt.
In Deutschland kannst Du bei Deiner Zustimmung auch einzelne Organe ausschließen.