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Adi G. schrieb am 18.March.2024, 16:02:32 in der Kategorie ot.politik

Organspenderegister online startet seit heute

> Ist in Österreich genau andersrum. Hier gilt die Widerspruchslösung.
> Man ist (natürlich nur im Todesfall) generell potentieller Organspender,
> außer man trägt sich zu Lebzeiten in die Widerspruchsliste ein.
>
> Achtung: das gilt prinzipiell auch für in Österreich verstorbene
> Ausländer. Inwieweit die aber tatsächlich als Spender herangezogen
> werden, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nur, wenn tatsächlich nur seltene
> Spendereigenschaften passen müssen.
Ja, lustig, genau dieses Thema ua. hatten wir heute auch Im Tagesgepräch auf Bayern 2-Radio.
Da hat der Experte gesagt, dass man, obwohl man das nicht müsse,
in Österreich erst die Angehörigen befragt.
In Deutschland kannst Du bei Deiner Zustimmung auch einzelne Organe ausschließen.

LG

Adi
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