fuchsi schrieb am 18.March.2024, 14:56:01 in der Kategorie ot.politik
Organspenderegister online startet seit heute
Ist in Österreich genau andersrum. Hier gilt die Widerspruchslösung.
Man ist (natürlich nur im Todesfall) generell potentieller Organspender, außer man trägt sich zu Lebzeiten in die Widerspruchsliste ein.
Achtung: das gilt prinzipiell auch für in Österreich verstorbene Ausländer. Inwieweit die aber tatsächlich als Spender herangezogen werden, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nur, wenn tatsächlich nur seltene Spendereigenschaften passen müssen.