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Nachricht aus dem Archiv

Berny schrieb am 15.February.2009, 00:53:08 in der Kategorie user.telecom

Telefon-Abzocke "Spielfox" ... wie jetzt weiter?

> Hm ok das klingt plausibel  ;-)
> Habt ihr vielleicht Tipps auf welcheSachverhalte bzw BGB-Gesetze ich mich
> berufen könnte, z.B. arglistige Täuschung usw?
Hallo Saldek, wie schon anklang, kann man etwas, worüber kein Vertrag besteht, auch nicht kündigen, jedoch wohl, da Ihr noch in der Frist seid, widerrufen. Hierüber ist der Absendetag i.d.R. massgebend.
Da ein normaler Brief garantiert nicht ankommen wird, sollte Deine Mutter per Einwurfeinschreiben kündigen. Vielleicht kannste deren Email-Adresse herausfinden, und Deine Mutter hierüber kündigen. Noch eine gute Möglichkeit wäre, per Fax zu kündigen (Sendebericht mit Kopie).
Zum Thema Bankabbuchung: Sie kann jeder (einzelnen) Abbuchung ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Falls sie da nicht \'rauskommt, Anzeige bei Eurer Staatsanwaltschaft erstatten.
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