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#457505

Hackertomm

08.11.2022, 15:40:40
(editiert von Hackertomm, 08.11.2022, 15:44:45)

Frechheit der Bausparkasse! (ed) (nt.netz-treff)

Ich bekam ein Schreiben, dass sie für ein nichtanspruch genommes Darlehen.
Das also nur im Fall des Falles gewährt wird, nur Jährlich 2% Zinz verlangen!
Das sind in meinem Fall jährlich rund 250 Euro!
Auch soll der Zins einmal Jählich von der bisher angesparten Baussparsumme abgezogen werden.

Das find ich 1. ein unmögliches Geschäftsgebahren und 2. Unverschämt!

Ob das überhaupt rechtens ist, Zins zu verlangen, für ein Darlehen, das man gar nicht abgerufen hat, dass ist dann eine andere Sache!
Die verlangen Zins aus dem Grund "weil sie das Geld für das Darlehen vorhalten müssen!".

Mein Bausparkasse LBS versucht ja seit einiger Zeit Leute mit "Altverträgen" also noch mit guter Verzinzung, zu vergraulen, was sie bisher bei mir bisher nicht geschafft haben.

Aber mit dem Ding, könnten sie es nun geschafft haben!

Es geht im Prinzip um das hier

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#457506

MudGuard zur Homepage von MudGuard

München,
08.11.2022, 18:25:28

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

> Ich bekam ein Schreiben, dass sie für ein nichtanspruch genommes
> Darlehen.

Diesem Satz fehlt ein.

> Aber mit dem Ding, könnten sie es nun geschafft haben!

soweit ich mich erinnern kann, war bei meinem Bauspar-Darlehen Sondertilgung in beliebiger Höhe möglich.
Wenn das bei Deinem auch so ist (Bedingungen durchlesen!):
Darlehen abrufen, sofort mit dem abgerufenen Geld eine Sondertilgung machen in Höhe des Darlehens (müßte ja die zuteilungsreife Summe abzgl. des Guthabens sein), und das Guthaben anderweitig anlegen ...

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#457507

RoyMurphy

Tübingen,
09.11.2022, 02:11:48

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

> Mein Bausparkasse LBS versucht ja seit einiger Zeit Leute mit
> "Altverträgen" also noch mit guter Verzinzung, zu vergraulen, was sie
> bisher bei mir bisher nicht geschafft haben.
>
> Aber mit dem Ding, könnten sie es nun geschafft haben!
>
> Es geht im Prinzip um das
> hier

Das machen nicht nur die Bauchsparkassen! Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungsrechtsschutz hat, kann solche Geldverbrennungsaktionen überprüfen lassen und ggf. eine Klage anstrengen. Alternativ das Anschreiben der Verbraucherzentrale zusenden.

Im August 2021 habe ich eine Anwaltskanzlei beauftragt, die in immer kürzeren Zeitabständen angekündigten Erhöhungen der PKV zu überprüfen. Im Februar 2023 (!) soll dem Gestrampel der Versicherungsadvokaten beim Amtsgericht Tübingen ein Ende bereitet werden. Streitwert ca. 1.300 € minus Selbstbehalt 300,- € bei Advocard (neulich in einer Umfrage als "Advokat" => Eierlikör bezeichnet)  :rofl:

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 :-) Grüße aus Tübingen

Reinhard


"Eine Frau muss immer so viel Geld ausgeben, dass ihr Mann sich keine weitere(n) mehr leisten kann."
(Doris Reichenauer - von "Dui dô ond de Sell")

#457509

Hackertomm

09.11.2022, 10:51:04

@ RoyMurphy

Frechheit der Bausparkasse!

Anwalt wäre eine Idee, Rechtschutz wäre da.
Auch die Verbraucherzentrale wäre da sinnvoll.
Nur die wollen zuerst mal Geld shen, für eine Antwort, die einem dann evtl. nicht passt!
So ging es mir z.B. bei meiner ersten M.2 SSD, die im PC nach 7 Monaten verschmort ist und der Händler sich weigerte da die Garantie zu übernehmen, die laut Hersteller 12 Monate betrug!
Der fasselte immer etwas von "Beweislastumkehr" und verweigerte letztlich sämtliche Kommunikation!
Dabei hätte er nur die defekte SSD nehmen müssen und zu seinem Großhändler schicken müssen, der sie dann an Samsung Asien weitergeleitet hätte.
Samsung Asien hat mir bestätigt, das die SSD, ohne Probleme getauscht würde!
Nur kam es nicht soweit, weil sich der Deutsch Händler aus Dresden schon weigerte da was in Sachen Kulanz oder Garantie zu unternehmen!

Und die Verbraucherzentrale sagte auch, dass es da keine Chance geb, außer dem evtl. mit dem Anwalt zu kommen!
Was ich dann wegen der Schadenshöhe von ca. 126Euro unterlies.

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#457510

Kleinalrik2021

09.11.2022, 10:53:38

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

> Anwalt wäre eine Idee, Rechtschutz wäre da.
> Auch die Verbraucherzentrale wäre da sinnvoll.
> Nur die wollen zuerst mal Geld shen, für eine Antwort, die einem dann
> evtl. nicht passt!
> So ging es mir z.B. bei meiner ersten M.2 SSD, die im PC nach 7 Monaten
> verschmort ist und der Händler sich weigerte da die Garantie zu
> übernehmen, die laut Hersteller 12 Monate betrug!
> Der fasselte immer etwas von "Beweislastumkehr" und verweigerte letztlich
> sämtliche Kommunikation!
> Dabei hätte er nur die defekte SSD nehmen müssen und zu seinem
> Großhändler schicken müssen, der sie dann an Samsung Asien
> weitergeleitet hätte.
> Samsung Asien hat mir bestätigt, das die SSD, ohne Probleme getauscht
> würde!
> Nur kam es nicht soweit, weil sich der Deutsch Händler aus Dresden schon
> weigerte da was in Sachen Kulanz oder Garantie zu unternehmen!
>
> Und die Verbraucherzentrale sagte auch, dass es da keine Chance geb, außer
> dem evtl. mit dem Anwalt zu kommen!
> Was ich dann wegen der Schadenshöhe von ca. 126Euro unterlies.

Hier hättest du dich selbst direkt an den Großhändler oder Hersteller wenden können. Das Verbraucherrecht lässt den Sprungrückgriff ausdrücklich zu.

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#457512

Hackertomm

09.11.2022, 11:05:14
(editiert von Hackertomm, 09.11.2022, 11:12:36)

@ Kleinalrik2021

Frechheit der Bausparkasse! (ed)

> Hier hättest du dich selbst direkt an den Großhändler oder Hersteller
> wenden können. Das Verbraucherrecht lässt den Sprungrückgriff
> ausdrücklich zu.

Haha, was glaubst du was ich gemacht habe?
Samsung Deutschland winkte gleich mal ab, weil es ein OEM Modell war.
Da wäre Samsung Asia zuständig und die schrieben mir, dass ich als Privatkunde da keine Reklamationmöglichkeit hätte!
Das hätten nur der Händler oder Computerhersteller!
Und der Händler verweigerte sich ja!
Und wer sein Großhändler ist, weiß ich ebenfalls nicht, wahrscheinlich war das ein sog. "Grauimport".

Im übrigen, ritt der Händler schon damals auf der "Beweisumkehrmasche" und tut es auch heute noch oft!
Ich hätte mir vorher die Bewertungen im Netz ansehen sollen, die waren recht mies!
Der Händler sitzt übrigens in Dessau.

Aber ich habe zwei Sachen gelernt.
1. ich kaufe keine OEM Hardware mehr und 2. nicht mehr bei diesem Händler.
Der jetzt ganz oben auf der Schwarzen Liste bei mir steht, obwohl das schon Jahre her ist!
Aber ich bin da immer noch Sauer!

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#457513

RoyMurphy

Tübingen,
09.11.2022, 14:42:52

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

> Und die Verbraucherzentrale sagte auch, dass es da keine Chance gab, außer
> dem evtl. mit dem Anwalt zu kommen!
> Was ich dann wegen der Schadenshöhe von ca. 126Euro unterließ.

Das ist die Hürde vor dem Recht: der Streitwert, an dem sich die Gebührenordnung der Anwälte orientiert.
Als ich gegen eine, aufgrund der Raspelstimme am Telefon zu urteilen, paragrafenreitende FA-Brillenschlange wegen willkürlicher Änderung meiner ETW-Veranlagung (nach 13 Jahren fast "freundschaftlichen" Verhältnisses zu beiden zuständigen FA) zu Gunsten des Fiskus per Anwaltsverfahren Widerspruch einlegen wollte, sagte mir der Juragelehrte klipp und klar, dass 5.000 € Streitwert zu gering seien und höchstens von einem Winkeladvokaten mit wenig Aussicht auf Erfolg angenommen werden könne.
Als es in den 80er-Jahren um einen Streitwert von 10.000 DM wegen ungerechtfertigter Vermittlerprovision eines "selbsternannten" Maklers ging (er hatte die Wohnung ohne Auftrag des Besitzers angeboten, der sie uns dann direkt verkaufte), war ein Tübinger Anwalt sofort bereit, dem gegnerischen Kollegen die Aussichtslosigkeit des Makleransinnens klar zu machen.

Bei der Advocard, leider auf der Testseite mit Note 2,5 an letzter Stelle platziert, gibt's vor der Übernahme eines Mandats eine kostenlose Beratung zu evtl. alternativen Maßnahmen. Als Partner der Deutschen Vermögensberatung gibt's allerdings einen 15%-igen Prämienrabatt mit Ermäßigung der Prämie nach 5 schadenfreien Jahren.

So ähnlich wird ja gegenwärtig zum Wechsel der Kfz-Versicherung bis Ende November für ADAC-Mitglieder aufgerufen. Doch vor Jahren schon wechselte ich zum ACE, der wie meine Sachversicherung Generali ebenfalls Partner der DVB ist.

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 :-) Grüße aus Tübingen

Reinhard


"Eine Frau muss immer so viel Geld ausgeben, dass ihr Mann sich keine weitere(n) mehr leisten kann."
(Doris Reichenauer - von "Dui dô ond de Sell")

#457508

Kleinalrik2021

09.11.2022, 10:48:09
(editiert von Kleinalrik2021, 09.11.2022, 10:55:01)

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse! (ed)

Das ist leider momentan so üblich.
Die Banken verdienen momentan sehr wenig an Darlehen. Da tut es (denen) weh, wenn Darlehenskapital brach rumliegt und nicht in Anspruch genommen wird.
Zinsen können sie ja erst berechnen, wenn du den Darlehensbetrag abrufst. Das Geld hätten sie auch anderen Darlehensnehmern zinsbringend leihen können.

Natürlich haben die das Geld nicht wirklich im Schuhkarton rumliegen, das wird selbstverständlich "herbeigezaubert" (Stichwort Generierung der Geldmenge M2 durch Darlehensvergabe).
Aber Banken dürfen nur eine gewisse Menge an Darlehensgeld "herbeizaubern". Und wenn dann dieses "Zauberpotential" (was für die Banken fast wie Bargeld ist) ungenutzt brachliegt, drückt der Banker die eine oder andere Krokodilsträne ab.

Diskutieren könnte man über den Zinssatz. Der erscheint mir in diesen Zeiten mit 2,0% als sehr gesalzen. Das kriegt man ja gerade mal für ein Regulärdarlehen. 0,5% hielte ich für angemessener.

Mein Ratschlag: Nicht die Zinsbelastung an sich angehen, sondern um den Zinssatz pokern.

Ggf. ist hier auch ein Versatz zwischen vereinbarten Darlehenszins bei Vertragsabschluss und dem aktuellen Marktzins für Darlehen. Wenn die Bank statt mit dir 3,0% Zinsen bei einem Neudarlehen 5,0% Zinsen aufrufen könnte, werden die Krokodilstränen dicker und glänzender.
Da wäre dann die Überlegung nahe, den kompletten Betrag abzurufen und selber wieder dem Markt zur Verfügung zu stellen (z.B. über Smava).
Musste halt gucken, was du jetzt an Zinsen hast und wieviel du an Zinsen bekommen könntest.
Oder abrufen und in ETFs investieren, bis du das Geld wirklich brauchst.

EDIT: Vorausgesetzt, du kannst den Darlehensbetrag sachgrundlos abrufen. Wenn es sich um ein Baudarlehen handelt, stehst du vor dem Problem, dass du nur entsprechend Baufortschritt und Abschlagsrechnung abrufen kannst.

EDIT2: Und wenn es sich wirklich um ein Baudarlehen handelt, sind 2,0% auf jeden Fall eine Frechheit.

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#457511

Hackertomm

09.11.2022, 10:58:44

@ Kleinalrik2021

Frechheit der Bausparkasse!

Es geht nicht um den Betrag den ich im Vertrag bisher angespart hatte, sondern den, quasi "Fiktiven" Betrag, der mir von der Bausparkasse zu meinem angesparten Geld ausgezahlt würde, wenn ich den Vertrag in Anspruch nehmen würde.

Angenommen es ist ein 25000 Euro Vertrag, wo ca. 12500 eingezahlt wurden und die restlichen 12500 Euro das Darlehen im Falle der Inanspruchnahme wäre.
Und um genau diesen zweiten, quasi "fiktiven" Teil geht es!
Soll heißen die verlangen Zinsen quasi im voraus, für einen fiktiven Betrag, den ich nur auf dem Papier habe.
Auch ist nicht sicher, ob und wann ich den Vertrag jemals nutze!

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#457514

me3

Dohma,
09.11.2022, 15:59:47

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

Was passiert, wenn du dieser Forderung widersprichst? Damit gewinnst du erstmal Zeit. Normal kann eine Bank keine Zinsen verlangen, wenn du kein Darlehen bekommen hast.
Irgendwo musst du die AGB's zu deinem Vertrag haben. Was steht da drin?
Nimm die Vertragsunterlagen und das Schreiben und lass dich in der Verbraucherzentrale beraten.
Wir hatten einen Bausparvertrag, der angespart war. Gab gut Zinsen und wir haben den nicht gebraucht. Bei dem hat die Bank den Vertrag gekündigt und das Geld zurück überwiesen.
Die Rezession ist absehbar. Auf absehbare Zeit werden die Banken betteln kommen, das die Verbraucher wieder Bausparverträge abschließen. Dann fällt so ein Verhalten böse auf die Füße.

me3

#457515

Hackertomm

09.11.2022, 16:39:10

@ me3

Frechheit der Bausparkasse!

> Was passiert, wenn du dieser Forderung widersprichst? Damit gewinnst du
> erstmal Zeit. Normal kann eine Bank keine Zinsen verlangen, wenn du kein
> Darlehen bekommen hast.
> Irgendwo musst du die AGB's zu deinem Vertrag haben. Was steht da drin?
> Nimm die Vertragsunterlagen und das Schreiben und lass dich in der
> Verbraucherzentrale beraten.

Die Verlangen ja auch kein Zinsen für das Darlehen, das ich im übrigen nie beantragt habe, sondern für die Bereithaltung der Summe, die das bereits eingezahlte Geld, erst zum Darlehen hochstuft.
Soll heißen die Verlangen Zinsen, nur für das Bereithalten, der evtl. Darlehenssumme!

> Wir hatten einen Bausparvertrag, der angespart war. Gab gut Zinsen und wir
> haben den nicht gebraucht. Bei dem hat die Bank den Vertrag gekündigt und
> das Geld zurück überwiesen.

Das haben sie letztes Jahr versucht, weil der Vertrag nahezu Voll war und ich ihn dehalb Ruhen lies, sprich nichts mehr eingezahlt habe!
Seither zahle ich da wieder regelmässig etwas ein.

> Die Rezession ist absehbar. Auf absehbare Zeit werden die Banken betteln
> kommen, das die Verbraucher wieder Bausparverträge abschließen. Dann
> fällt so ein Verhalten böse auf die Füße.

Da gibt es schon gewisse Kollegen!
Die z.B. meiner damals fast 80 jährigen Mutter noch einen Bausparbertrag aufgeschwatz haen!
Da frage ich mich, zuwas denn eine über 80 jährige Frau, die zudem im "Betreuten Wohnen" wohnt, mit einem Bausparvertrag anfängt, der mutmaßlich erst nach ihrem Ableben Zuteilungsreuf wird!

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#457516

RoyMurphy

Tübingen,
09.11.2022, 21:45:54

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

> > Was passiert, wenn du dieser Forderung widersprichst? Damit gewinnst du
> > Wir hatten einen Bausparvertrag, der angespart war. Gab gut Zinsen und wir
> > haben den nicht gebraucht. Bei dem hat die Bank den Vertrag gekündigt und
> > das Geld zurück überwiesen.
>
> Das haben sie letztes Jahr versucht, weil der Vertrag nahezu Voll war und
> ich ihn dehalb Ruhen lies, sprich nichts mehr eingezahlt habe!
> Seither zahle ich da wieder regelmässig etwas ein.
>
> > Die Rezession ist absehbar. Auf absehbare Zeit werden die Banken betteln
> > kommen, das die Verbraucher wieder Bausparverträge abschließen. Dann
> > fällt so ein Verhalten böse auf die Füße.
>
> Da gibt es schon gewisse Kollegen!
> Die z.B. meiner damals fast 80 jährigen Mutter noch einen Bausparvertrag
> aufgeschwatzt haben!
> Da frage ich mich, zu was denn eine über 80 jährige Frau, die zudem im
> "Betreuten Wohnen" wohnt, mit einem Bausparvertrag anfängt, der
> mutmaßlich erst nach ihrem Ableben zuteilungsreif wird!

So ein Bausparvertrag ist übertragbar/vererbbar, egal, ob er bereits zuteilungsreif oder noch in der Ansparphase ist. Nur eine Bedingung muss erfüllt sein: die von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige Prämienberechtigung, sonst verreckt das Geld auf der Spaubarsakke.  :crying:  :teufel:

Hier kannst Du nachlesen, ob Du Deiner Mutter eine frohe Botschaft überbringen kannst, immerhin besser als auf einen Enkeltrick reinzufallen:

Wann sich Bausparen lohnt

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 :-) Grüße aus Tübingen

Reinhard


"Eine Frau muss immer so viel Geld ausgeben, dass ihr Mann sich keine weitere(n) mehr leisten kann."
(Doris Reichenauer - von "Dui dô ond de Sell")

#457517

me3

Dohma,
10.11.2022, 12:23:56

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

Wieso musst du Bereitstellungszinsen zahlen, wenn du gar kein Darlehen beantragt hast? Ist der denn schon zuteilungsreif? Wenn du immer noch einzahlst, kann ich mir das nicht vorstellen. Da kann doch nur so ein windiger Versicherungsfuzzi drin rum gerührt haben. Irgendeiner, der auf die Tour Provision kassieren will. Es gab mal eine Marotte von diesen Provisionskassieren, da haben die einen großen Bausparvertrag in 2 kleinere geteilt. Nur um erneut Geld in die eigene Tasche zu befördern.

me3

#457518

Hackertomm

10.11.2022, 12:57:56

@ me3

Frechheit der Bausparkasse!

> Wieso musst du Bereitstellungszinsen zahlen, wenn du gar kein Darlehen
> beantragt hast?

Und genau dass ist es, was ich mich auch fragte!

Ist der denn schon zuteilungsreif?

Eigentlich schon, nur habe ich aktuell keine Verwendung dafür.

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#457519

me3

Dohma,
10.11.2022, 13:12:29

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

Dann frage die Bank doch mal, warum du Bereitstellungszinsen bezahlen sollst, wenn du gar kein Darlehen beantragt hast.

me3

#457520

Hackertomm

10.11.2022, 13:46:25
(editiert von Hackertomm, 10.11.2022, 13:58:55)

@ me3

Frechheit der Bausparkasse! (ed)

> Dann frage die Bank doch mal, warum du Bereitstellungszinsen bezahlen
> sollst, wenn du gar kein Darlehen beantragt hast.

Ich werda da gar nichts fragen und meine Geschäftsbeziehungen zur LBS beenden!
Allerdings werde ich deren "Zuvorkommenden" Service weiterempfehlen.

Ich habe oben übrigens das Schreiben angefügt!

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#457522

me3

Dohma,
10.11.2022, 14:15:22

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

Sag ich doch. Du musst ein Schreiben bekommen haben, wo dir ein Darlehen ausgegeben wurde. So war das auch, als wir unsere Wohnung gekauft haben. Eine zeitlang wird das Darlehen gebührenfrei vorgehalten. Waren bei uns glaub 1 oder 1,5 Jahre. Danach kostet das Bereitstellungszinsen. Dort hättest du sofort widersprechen müssen. Entweder ist in der Bank was schief gelaufen oder es hat ein Versicherungsverkäufer drin rumgerührt. Vielleicht die, die auch bei deiner Mutter waren...
Wenn du kein Schreiben bekommen hast, reklamiere das.

me3

#457523

Hackertomm

10.11.2022, 14:27:34

@ me3

Frechheit der Bausparkasse!

> Sag ich doch. Du musst ein Schreiben bekommen haben, wo dir ein Darlehen
> ausgegeben wurde. So war das auch, als wir unsere Wohnung gekauft haben.
> Eine zeitlang wird das Darlehen gebührenfrei vorgehalten. Waren bei uns
> glaub 1 oder 1,5 Jahre. Danach kostet das Bereitstellungszinsen. Dort
> hättest du sofort widersprechen müssen. Entweder ist in der Bank was
> schief gelaufen oder es hat ein Versicherungsverkäufer drin rumgerührt.
> Vielleicht die, die auch bei deiner Mutter waren...
> Wenn du kein Schreiben bekommen hast, reklamiere das.

Ich habe aber nie so ein Schreiben erhalten, geschweigedenn überhaupt ein Darlehen beantragt!
Das einzige Schreiben, dass ich letztes Jahr bekommen habe, ging darum, dass auf meinem Vertrag seit 2 Jahren keine Einzahlungen mehr vorgenommen wurden.
Ich sollte da entweder die Summe nachzahlen oder den Vertrag kündigen.
Wo ich dann sie Summe nachgezahlt habe und gleichzeitig auch einen Dauerauftrag für eine regelmässige Einzahlung erstellt habe.

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#457537

Adi G.

11.11.2022, 15:13:06

@ Hackertomm

Frechheit der Bausparkasse!

> > Sag ich doch. Du musst ein Schreiben bekommen haben, wo dir ein Darlehen
> > ausgegeben wurde. So war das auch, als wir unsere Wohnung gekauft haben.
> > Eine zeitlang wird das Darlehen gebührenfrei vorgehalten. Waren bei uns
> > glaub 1 oder 1,5 Jahre. Danach kostet das Bereitstellungszinsen. Dort
> > hättest du sofort widersprechen müssen. Entweder ist in der Bank was
> > schief gelaufen oder es hat ein Versicherungsverkäufer drin
> rumgerührt.
> > Vielleicht die, die auch bei deiner Mutter waren...
> > Wenn du kein Schreiben bekommen hast, reklamiere das.
>
> Ich habe aber nie so ein Schreiben erhalten, geschweigedenn überhaupt ein
> Darlehen beantragt!
> Das einzige Schreiben, dass ich letztes Jahr bekommen habe, ging darum,
> dass auf meinem Vertrag seit 2 Jahren keine Einzahlungen mehr vorgenommen
> wurden.
Ich denke, da "liegt der Hase im Pfeffer". Ich zahle monatlich bei der LBS 86 € ein, habe aber die Zuteilung schon erreicht. Den Vertrag lasse ich natürlich laufen.  :-)
Ich hoffe jetzt, mich ereilt kein Anschreiben. Zumindestens nicht vor dem 15.12.2022, da griffe dann mein geschärfter neuer Rechtsschutz, der bisher auf Verkehr beschränkt war.

LG

Adi

--
CADDY der bessere VW-Bus!

"Gerade das Unvollkommene bedarf unserer besonderen Liebe" frei uminterpretiert nach Oscar Wilde

Ich war dabei, bei 3 historischen Netz-Treff Treffen, die
insgesamt vom Freitag, den 25.6.2010 bis Sonntag, den 27.6.2010
in Bad Emstal und vom Freitag, den 17.06.2011 bis zum Sonntag den 19.06.2011 in Altdorf b. Nürnberg und vom Freitag, den 15.06.2012 bis zum Sonntag, den 17.06.2012 in Eisenach, dauerten.

Reparieren, Elektroschrott vermeiden!
www.repaircafe-altdorf.de

ACHTUNG! Wer zu weit nach Rechts abkommt, landet im Straßengraben!

Auch der Kluge macht Fehler, nur der Dumme lernt daraus nicht.

Deine Apotheke um die Ecke: gut beraten und gut behütet!

#457538

Hackertomm

11.11.2022, 15:28:09

@ Adi G.

Frechheit der Bausparkasse!

Ich habe mir den betreffenden Vertrag Online mal angesehen, da sind alle Einzahlungen, die seit dem Brief vorgenommen wurden auch eingegangen.
Auch habe ich keine Mitteilung dass der Vertrag überhaupt Zuteilungsreif ist erhalten!
Aber es ist ziemlich genau die Hälfte der Bausparsumme eingezahlt.
Leider habe ich auch keinen Verwendungszweck für den Vertrag.
Außer das scharfe Eck an der Einfahrt zu Entschärfen.
Das wollte damals 2012 schon mein Vater machen, aber dazu kam es dann nicht mehr, da er vorher verstarb.
Aber da das Haus eigentlich verkauft werden soll, werde ich da auch nichts mehr unternehmen.

--
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#457521

Hackertomm

10.11.2022, 13:56:35
(editiert von Hackertomm, 10.11.2022, 13:57:41)

@ Hackertomm

Anbei das Schreiben der Bausparkasse! (ed)

Zum besseren Verständnis, hier das Schreiben der Bausparkasse.
Natürlich ohne Daten.

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Monatlich 20,72 Euro, das wären im Jahr dann 248,64 Euro, also rund 250 Euro, für quasi Nichts!

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#457528

Kleinalrik2021

11.11.2022, 10:52:13

@ Hackertomm

Anbei das Schreiben der Bausparkasse!

Ah, jetzt wird ein Schuh draus.

Auf neudeutsch:
Wir können den Darlehensbetrag nicht an andere Kunden zinsbringend ausgeben, weil du Penner das Darlehen blockierst.

Bitte ruf jetzt endlich das Darlehen ab, damit wir wenigstens von dir ordentliche Zinsen kassieren können (die Zinsen für Baudarlehen sind gerade so schön hoch, und wer weiß, wie lang das noch so ist. Putin, Corona und Weltwirtschaftskrise werden auch nicht ewig anhalten).

Und wenn du das nicht machst, gib doch bitte deinen Darlehensanspruch auf, damit wir den an andere Schafe ausgeben können (und geh zu einer anderen Bank).

Und damit du auch zügig handelst, drohen wir dir mit einem Strafzins der sogar einem Dagobert Duck die Schamesröte in den Schnabel treiben würde.

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#457532

Hackertomm

11.11.2022, 12:51:18
(editiert von Hackertomm, 11.11.2022, 12:52:44)

@ Kleinalrik2021

Anbei das Schreiben der Bausparkasse! (ed)

Weshalb ich "Frechheit" schrieb, Unverschämtheit wäre da richtiger gewesen!
Denn außer diversen Schreiben bzw. Kontoauszügen, habe ich jahrelang keinen Berater der Bausparkasse gesehen!
Früher wurde ich da regelmässig zu einem Termin gebeten, wo meine Verträge mal durchgesprochen wurden.
Da war die, für mich zuständige LBS, aber noch in Esslingen.
Nun ist die zuständige LBS in Leinfelden-Echterdingen und da war ich noch nie!
Sprich da wurde ich die letzten Jahre noch nie zum Besuch eingeladen.
Gut das war auch Corona bedingt, aber z.B. dieses Jahr wär es gegangen.
Und da wäre ich hin, obwohl L.E für mich von Neuhausen aus, schlecht erreichbar ist.
Esslingen war da einfacher, das war eine Buslinie ohne Umsteigen!
L.E. geht nicht ohne Umsteigen und wo ich da parken muss, weis ich ebenfalls nicht, denn L.E. gehört nicht zu meinem Einzugsgebiet, das letzte Mal war 2015/16 als ich den Schlaganfall hatte und die AOK mich da pers. sehen wollte!
Von da kamen auch, außer den Kontoauszügen diverse "Drohbriefe", wie der veröffentliche!
Ich überlege die Geschäftbeziehungen zur LBS ganz abzubrechen, denn wie da mit Kunden umgesprungen wird, dass ist unter aller Kanone!
Als Kunde der LBS fühle ich da eher "Erpresst", wie gut Beraten!

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#457561

zack

12.11.2022, 12:04:50

@ Hackertomm

Anbei das Schreiben der Bausparkasse!

> Ich überlege die Geschäftbeziehungen zur LBS ganz abzubrechen, denn wie
> da mit Kunden umgesprungen wird, dass ist unter aller Kanone!
> Als Kunde der LBS fühle ich da eher "Erpresst", wie gut Beraten!

Das ist eine mögliche Option.

Eine Einschätzung der rechtlichen Lage wäre vermutlich bei der Verbraucherzentrale möglich.

Das BHW hatte vor Jahren gut verzinste Altverträge gekündigt.

Laut Kurzberatung Anwalt (nicht direkt zuständig und kostenlos) ging der Rechtsweg dazu jeweils über drei Instanzen und vor dem BGH wurde ein Urteil damals jeweils durch einen Vergleich verhindert. Zäh und ungewiss.

Von daher denke ich, dass es zu den Strafzinsen kein zeitnahes und entgültiges Urteil geben wird. Vom BHW gab es ein gutes Angebot und das habe ich genommen.

Ich hatte das frei werdende Geld damals in Aktien globaler Winner angelegt. Keine Rüstung und kein Pharma. Lief überwiegend ganz gut. General Mills hatte die Co-Bank damals noch gar nicht in der Bewertung. Unverständlich bei einem der führenden Riesen.

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Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.


Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.

#457608

Kleinalrik2021

14.11.2022, 11:33:10

@ Hackertomm

Anbei das Schreiben der Bausparkasse!

Was ich dazu sagen möchte: Ich "verstehe" das Anliegen der LBS. Ob deren Vorgehensweise rechtens ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Mein Bauchgefühl: Es mangelt an dem fehlenden Darlehensvertrag.
Die bisherige Praxis war ja, dass ein Darlehensvertrag wirklich zustandegekommen ist und der Darlehensnehmer lediglich die Zahlungen noch nicht in Anspruch genommen hat.

Das Vorhalten der Liquidität eines noch nicht zustandegekommenen Darlehensvertrages aufgrund einer Verpflichtung eines Bausparvertrages liegt im unternehmerischen Risiko der Bausparkasse und darf nicht auf den einzelnen potentiellen Darlehensnehmer umgelegt werden.

Und ich hab jetzt eine ungefähre Ahnung, wo dein erster Schlaganfall herkam.

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#457642

Manfred H

15.11.2022, 09:38:07

@ Hackertomm

Sind Kontogebühren für Bausparer zulässig?

FAZ Online.

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