> Findet der Grundstückseigentümer auf seinem Grund einen Schatz muss er
> ihn abliefern weil Staatseigentum.
Eben nicht!
Bayern hat kein "
Schatzregal", somit gehört der Schatz auch 50% dem Finder.
Aber zuerst muss er mal komplett abgeliefert werden.
In Bundesländern mit "Schatzregal", wir der gesamte Fund eingezogen!
Den sieht der Finder höchsten in einem Museum wieder.