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#447594

Adi G.

26.07.2021, 08:56:06

Kaufberatung Dashcam für Kfz (verkehr.kfz)

Hallo,

gefühlt 3x am Tag liest man bei uns im Moment von Parkremplern und
anschließender Fahrerflucht. Es geht hierbei u.a. um enge Parkplätze auf unserem Marktplatz, vor Supermärkten und auch ganz aktruell Schwimmbäder.
Dem würde ich gerne einen Riegel vorschieben.
Ich habe etwas von 360° Rundumsicht, die wichtig wäre, gelesen.
Hat hier jemand Erfahrung bzw. technisches Wissen über dieses Thema.

LG

Adi

--
CADDY der bessere VW-Bus!

"Gerade das Unvollkommene bedarf unserer besonderen Liebe" frei uminterpretiert nach Oscar Wilde

Ich war dabei, bei 3 historischen Netz-Treff Treffen, die
insgesamt vom Freitag, den 25.6.2010 bis Sonntag, den 27.6.2010
in Bad Emstal und vom Freitag, den 17.06.2011 bis zum Sonntag den 19.06.2011 in Altdorf b. Nürnberg und vom Freitag, den 15.06.2012 bis zum Sonntag, den 17.06.2012 in Eisenach, dauerten.

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Auch der Kluge macht Fehler, nur der Dumme lernt daraus nicht.

Deine Apotheke um die Ecke: gut beraten und gut behütet!

#447609

Karsten Meyer zur Homepage von Karsten Meyer

Konstanz am Bodensee,
26.07.2021, 16:57:16

@ Adi G.

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> Hallo,
>
> gefühlt 3x am Tag liest man bei uns im Moment von Parkremplern und
> anschließender Fahrerflucht. Es geht hierbei u.a. um enge Parkplätze auf
> unserem Marktplatz, vor Supermärkten und auch ganz aktruell
> Schwimmbäder.
> Dem würde ich gerne einen Riegel vorschieben.
> Ich habe etwas von 360° Rundumsicht, die wichtig wäre, gelesen.
> Hat hier jemand Erfahrung bzw. technisches Wissen über dieses Thema.

Ich fürchte, genau das Filmen aus dem parkenden Auto heraus ist schlicht verboten.

Aber mal gucken, was andere dazu meinen. Übrigens hätte ich ganz gern zwei Kameras (vorn und hinten) beim Einparken. Bin da inzwischen von anderen Autos verwöhnt, und da ich derzeit mit verschiedenen Autos unterwegs bin, kenne ich mein eigenes kaum noch.  :-)

Gruß Karsten

--
Ich bin sehr aktiv bei facebook, wo ich vor allem Fotos zeige und mich in Gruppen über alles mögliche, insbesondere meine Heimatstadt Konstanz austausche.

#447610

Howie

26.07.2021, 18:07:10

@ Karsten Meyer

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> Ich fürchte, genau das Filmen aus dem parkenden Auto heraus ist schlicht
> verboten.
>
> Aber mal gucken, was andere dazu meinen.

Der ADAC sagt ---> dazu...

Das Sprachorgan der Autofahrer sagt ---> jein

In der Regel wird wohl in den Publikationen immer nur der Einsatz dieser Kameras bei Unfällen bewertet. Du willst sie aber auch zur Überwachung deines Autos im öffentlichen Raum einsetzen, und da denke ich, dass das problematisch sein kann. Ich möchte z. B. nicht wollen, dass du mich filmst, wenn ich zufällig auf einem Supermarkt-Parkplatz an deinem Auto vorbeigehe.

Dieser ---> Artikel ist zwar schon 5 Jahre alt, aber beleuchtet m. E. das Einsatzgebiet, für das du ja die Kamera anschaffen möchtest.

Das war zwar jetzt alles keine Kaufberatung, könnte aber vielleicht deinen Entscheidungsprozess beeinflussen.

--
Viele Grüße
Howie

#WirSindMehr
Für Demokratie, Frieden und Freiheit. Und gegen Gewalt, Hass und Hetze.
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"Die Zeichnung eines Kindes wird in 1000 Jahren eine
größere Antiquität sein als der teuerste Computer."

#447623

Adi G.

29.07.2021, 02:09:52
(editiert von Adi G., 29.07.2021, 02:10:49)

@ Howie

Kaufberatung Dashcam für Kfz (ed)

> > Ich fürchte, genau das Filmen aus dem parkenden Auto heraus ist
> schlicht
> > verboten.
> >
> > Aber mal gucken, was andere dazu meinen.
>
> Der ADAC sagt --->
> dazu...
Der Einsatz ist im öffentlichen Raum rechtlich umstritten, aber:
Für Datenschützer ist vor allem wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Die Beobachtung mit Videokameras ist zudem nur erlaubt, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Also dürfte eine Aufnahme, die nur durch eine Erschütterung ein paar Sekunden filmt, nicht gegen die DSGVO verstoßen.
Bei der stationären Videoüberwachung z. B. von Firmengebäuden erfolgt diese notwendige Information mit gut lesbaren Schildern
Klar kommt ein Aufkleber mit einer Dashcam-Warnung ans Auto.
Das sagt der Bundesgerichtshof zu Dashcams:

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.

Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.

Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.
ADAC Juristen begrüßen BGH-Entscheidung

Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen als der Datenschutz Dritter. Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.

Na also!
> Das Sprachorgan der Autofahrer sagt --->
Die Autobild.
> jein
Im Urteil aus Mai 2018 unterstellte der BGH, dass sich Personen durch ihre Teilnahme am Straßenverkehr ohnehin der Beobachtung von anderen Verkehrsteilnehmern aussetzten. Auch angesichts der Beweisnot, die sich häufig bei Verkehrsdelikten zeigte, wurde entschieden, dass zumindest kurze Dashcam-Aufnahmen in einem Unfall-Prozess vor Gericht zulässig seien.
und:
Um datenschutzrechtlich möglichst legal unterwegs zu sein, sollte die Dashcam im sogenannten Loop-Modus filmen. Dabei nimmt die Kamera immer nur kurze Sequenzen auf, die anschließend überschrieben werden, sofern sie nicht gesperrt wurden. Die Sperrung geht entweder manuell auf Knopfdruck, oder wird durch einen sogenannten G-Sensor ausgelöst. Dieser nimmt die bei einem Unfall wirkenden G-Kräfte wahr und löst eine Aufzeichnung aus. Das permanente Filmen oder auch Parkmodi, die das parkende Auto überwachen, sind aus Datenschutz-Sicht nicht erlaubt.
und auch:
Es gibt mittlerweile auch Dashcams, die mit besonderer Berücksichtigung der DSGVO entwickelt wurden. Das sind zum Beispiel die Transcend Drivepro 230Q und die Rollei Dashcam 408. Sie zeichnen nur einminütige Loops auf, speichern ausschließlich durch G-Sensor oder Notknopf ausgelöste Aufnahmen und verzichten auf einen Parkmodus
Es soll ja nur loopmäßig eine Minute anlaßbezogen (nach Erschütterung)
eine Aufnahme ausgelöst werden.
> In der Regel wird wohl in den Publikationen immer nur der Einsatz dieser
> Kameras bei Unfällen bewertet. Du willst sie aber auch zur Überwachung
> deines Autos im öffentlichen Raum einsetzen, und da denke ich, dass das
> problematisch sein kann. Ich möchte z. B. nicht wollen, dass du mich
> filmst, wenn ich zufällig auf einem Supermarkt-Parkplatz an deinem Auto
> vorbeigehe.
Genau, wenn Du aber mit Deinem Einkaufswagen gegen meinen hinteren
Kotflügel hutzt, dann will ich Dich schon im "Kastl" haben. ;-)
>
Nein, ich stelle mir vor, die Kamera registriert eine Erschütterung, nimmt das danach Folgende ein paar Sekunden mit 150°-Panorama auf und hat dann hoffentlich den Übeltäter im Kasten.
> Dieser --->
> Artikel
> ist zwar schon 5 Jahre alt, aber beleuchtet m. E. das
> Einsatzgebiet, für das du ja die Kamera anschaffen möchtest.
Genau, der Artikel ist erstens über 5 Jahre alt und das Urteil stammt überdies noch von einer niedrigeren Instanz. (Landgericht Memmingen).
> Das war zwar jetzt alles keine Kaufberatung, könnte aber vielleicht deinen
> Entscheidungsprozess beeinflussen.
Danke Dir!

LG

Adi

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#447629

Howie

29.07.2021, 09:35:28

@ Adi G.

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> Genau, wenn Du aber mit Deinem Einkaufswagen gegen meinen hinteren
> Kotflügel hutzt, dann will ich Dich schon im "Kastl" haben. ;-)
> >
> Nein, ich stelle mir vor, die Kamera registriert eine Erschütterung,
> nimmt das danach Folgende ein paar Sekunden mit 150°-Panorama auf und hat
> dann hoffentlich den Übeltäter im Kasten.



Hm, wie sensibel reagieren solche Dashcams? Ein Schaber mit dem Einkaufswagen oder ein Kratzer mit den Schlüssel (Vandalismus) dürften m. E. das Auto nicht großartig in Schwingungen/Erschütterungen bringen.

@ rechtliche Grundlagen: Meine Zusammenstellung sollte lediglich die Problematik der Anwendung verdeutlichen. Und wir sehen hier in der NT-Diskussion, dass wir alle keine Juristen sind.

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Howie

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#447633

Adi G.

29.07.2021, 10:33:13

@ Howie

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> > Genau, wenn Du aber mit Deinem Einkaufswagen gegen meinen hinteren
> > Kotflügel hutzt, dann will ich Dich schon im "Kastl" haben. ;-)
> > >
> > Nein, ich stelle mir vor, die Kamera registriert eine Erschütterung,
> > nimmt das danach Folgende ein paar Sekunden mit 150°-Panorama auf und
> hat
> > dann hoffentlich den Übeltäter im Kasten.

>
>
> Hm, wie sensibel reagieren solche Dashcams? Ein Schaber mit dem
> Einkaufswagen oder ein Kratzer mit den Schlüssel (Vandalismus) dürften m.
> E. das Auto nicht großartig in Schwingungen/Erschütterungen bringen.
Mir persönlich bei meinen Very Youngtimern (10-jährig) reicht es, wenn es echte Erschütterungen registriert. Ein Schaber oder Kratzer juckt mich kaum.
> @ rechtliche Grundlagen: Meine Zusammenstellung sollte lediglich die
> Problematik der Anwendung verdeutlichen. Und wir sehen hier in der
> NT-Diskussion, dass wir alle keine Juristen sind.
Aber wir alle haben doch, so hoffe ich einen Verkehrsrechtschutz. Insofern sähe
ich aufgrund des BGH-Urteils von 2018 das ganze sehr entspannt.

LG

Adi

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#447615

Hackertomm

27.07.2021, 10:05:32

@ Adi G.

Kaufberatung Dashcam für Kfz

Dashcam 360°, dass wird in D recht schwer oder nur mit schweren Auflagen möglich sein.
Alleine die Auslösung ringsum wird schwer.
Solche Cams haben dann meist nur eine Art Erschütterungssensor, der, wenn er reagiert, die Cam anweist, alles was ringsum passiert zu Filmen.
Und genau da liegt dann auch das Problem, denn es werden Personen und Sachen gefilmt, die in den Höchstpersönlichen Bereich der Gefilmten reichen und das ist in 1. Verboten und 2. sogar Strafbar.
Auch braucht die Cam dann auch eine recht große Speicherkarte.
Mit 32GB oder wenger wirst da nicht weit kommen.
Aber 128 oder 256GB Cards sind ja rel. günstig.
Aber es werden dann schnelle Marken Cards gebraucht!
Auch kann es sein, das die Sicht ringsum durch die Scheiben und deren unterem Rand begrenzt wird.

Soll heißen, nicht einfach da was selber kaufen und Einbauen, sondern zu einem Spezialisten gehen, der eine da dann auch berät!
Denn Aufnahmen, die vor Gericht dann gar nicht anerkannt werden, mit denen fängst nix an.
Auch müssen dann Kennzeichen und Gesichter von Personen klar und eindeutig erkennbar sein, damit z.B. die Polizei überhaupt etwas anfangen kann.
Und ab da wird es dann recht teuer mit Kamera!
Und einen guten Anwalt in der Hinterhand, den wirst dann auch brauchen.

--
[image]

#447622

Hausdoc

Green Cottage,
28.07.2021, 21:06:58

@ Adi G.

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> Dem würde ich gerne einen Riegel vorschieben.


Eine Dashcam darf bei uns nicht diesbezüglich eingesetzt werden . Außer du holst dir vorab schriftlich vom Unfallgegner die Genehmigung daß du ihn filmen darfst.

--
Gruß Hausdoc

Heizungsfragen?? - Hier klicken

#447624

Adi G.

29.07.2021, 02:13:01

@ Hausdoc

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> > Dem würde ich gerne einen Riegel vorschieben.
>
>
> Eine Dashcam darf bei uns nicht diesbezüglich eingesetzt werden . Außer
> du holst dir vorab schriftlich vom Unfallgegner die Genehmigung daß du ihn
> filmen darfst.
Es ist erheblich komplizierter.  :-P
Bitte entnimm das meiner Antwort auf Howie ganz unten im Thread.

LG

Adi

--
CADDY der bessere VW-Bus!

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Ich war dabei, bei 3 historischen Netz-Treff Treffen, die
insgesamt vom Freitag, den 25.6.2010 bis Sonntag, den 27.6.2010
in Bad Emstal und vom Freitag, den 17.06.2011 bis zum Sonntag den 19.06.2011 in Altdorf b. Nürnberg und vom Freitag, den 15.06.2012 bis zum Sonntag, den 17.06.2012 in Eisenach, dauerten.

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#447625

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
29.07.2021, 07:00:18

@ Adi G.

Kaufberatung Dashcam für Kfz

Tja, da hackt sich der Datenschutz ein.

Ich bin der Meinung, wenn wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss er damit rechnen gefilmt zu werden. Er setzt sich ja damit auch den Beobachtungen potentieller Augenzeugen aus. Meine persönlichen Beobachtungen und Erinnerungen unterliegen ja auch nicht dem Datenschutz, und werden als Zeugenaussagen vor Gericht voll anerkannt. (wie objektiv das Ganze ist, ist allerdings eine andere Frage)

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

#447630

Hackertomm

29.07.2021, 09:55:57

@ fuchsi

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> Tja, da hackt sich der Datenschutz ein.
>
> Ich bin der Meinung, wenn wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss er damit
> rechnen gefilmt zu werden. Er setzt sich ja damit auch den Beobachtungen
> potentieller Augenzeugen aus. Meine persönlichen Beobachtungen und
> Erinnerungen unterliegen ja auch nicht dem Datenschutz, und werden als
> Zeugenaussagen vor Gericht voll anerkannt. (wie objektiv das Ganze ist, ist
> allerdings eine andere Frage)

Straßenverkehr ja, aber was ist mit Parkplätzen, auch am Straßenrand oder innerhalb der Ortschaft?

--
[image]

#447631

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
29.07.2021, 10:02:00

@ Hackertomm

Kaufberatung Dashcam für Kfz

> Straßenverkehr ja, aber was ist mit Parkplätzen, auch am Straßenrand
> oder innerhalb der Ortschaft?

Parkflächen unterliegen im Allgemeinen auch der Straßenverkehrsordnung. Parkende PKW nehmen indirekt genauso am Straßenverkehr teil.

Problematischer sehe ich, was so Kameras in neben der Straße befindlichen Parks, offenen Fenster, Balkone, Vorgärten usw. mit filmt.

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

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