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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 14.January.2021, 18:41:33 in der Kategorie ot.politik

USA: Das wird nicht gut, das wird noch schlimmer.

> > Die Begnadigung kann daher erst nach der Bestrafung erfolgen.
>
> Begnadigung vor Strafe, das ist irgendwie so wie ... Vorkasse.  :cool:

Tolle Idee: Nach dem nächsten Blitzer das Aktenzeichen abwarten und dann den fünffachen Bußgeldbetrag überweisen mit der Maßgabe, bei nächsten Vorkommnissen das Finanzpolster zu belasten und als "Zins" "Flennpunkte" gutzuschreiben.
Man könnt's ja mal am 1. April so hindeichseln  :rofl:
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