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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 14.January.2021, 11:21:55 in der Kategorie ot.politik

USA: Das wird nicht gut, das wird noch schlimmer.

> > Falls er mit dem Gedanken spielt, sich zum Ende
> > seiner Amtszeit selbst zu begnadigen (was er tatsächlich tut), so ist
> das
> > einerseits umstritten und andererseits gilt das ohnehin nur für
> Verfahren
> > auf Bundesebene.
>
> Was ich bei der Diskussion um die Selbst-Begnadigung nicht verstehe:
>
> Ich kenne "Begnadigung" so, daß eine verhängte Strafe erlassen wird.
> Die Begnadigung kann daher erst nach der Bestrafung erfolgen.
> Die Bestrafung wiederum kann ja erst nach seiner Präsidentschaft
> erfolgen.
> Und damit kann er sich nach der Bestrafung nicht mehr begnadigen, da er ja
> dann nicht mehr das präsidiale Begnadigungs-Recht hat.

Man glaubt es nicht, aber es ist so: Beim Präsidenten (auch beim deutschen!) ist das Begnadigungsrecht ein Privileg, das auch noch vor einem Prozess ausgeübt werden kann:

Das Begnadigungsrecht

Auszüge:
"USA: Der Präsident hat jederzeit das Recht, eine Begnadigung auszusprechen - auch schon vor und während eines Prozesses. Unterschieden wird dabei zwischen der „commutation“, der Verringerung des Strafmaßes, und dem „pardon“, bei dem das Verbrechen vergeben wird. In beiden Fällen gilt die Person nicht als unschuldig."
...
"DEUTSCHLAND: Hierzulande wird zwischen einer Begnadigung und der „bedingten Strafaussetzung“ unterschieden. Während Gerichte über die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung entscheiden, wird das Gnadenrecht auf Bundesebene vom Bundespräsidenten und in den Ländern von den in den Landesverfassungen bestimmten Organen ausgeübt - etwa vom Ministerpräsidenten oder von der Regierung."

Ich möchte es nicht "ausprobieren"  :confused: :bewi: :fahne:
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