gas schrieb am 10.October.2020, 19:16:11 in der Kategorie nt.netz-treff
Gewährleistung beim E Bike
> > Ich habe mich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und ihm gesagt > > dass ich es nicht einsehe die Kosten zu übernehmen da es kein > > Verschleissteil und kein Selbstverschulden ist. > > > > Er sagte, er müsse sich beim Hersteller (Bulls) erkundigen und wenn die > es > > nicht annehmen, muss ich die Rechnung tragen. > > > > Was ich natürlich nicht einsehe, was meint ihr dazu? > > Du wirst wahrscheinlich klagen müssen, weil der Händler den Unterschied > zwischen Garantie und Gewährleistung nicht verstanden hat. > Selbstverständlich ist das ein Fall für die Gewährleistung. > > Edith meint, ich hätte überlesen, dass das Rad schon 15 Monate ist und > nach 6 monaten in D die Beweislastumkehr greift, d.h. der Käufer muss > beweisen, dass der Fehler nicht durch die Nutzung erst entstanden ist. > Daher kann es hier tatsächlich günstiger sein, die Garantie des > Herstellers in anspruch zu nehmen
Ich habe heute das Rad abgeholt und der Händler hatt mir doch keine Rechnung erstellt, er meinte am Telefon dass das Rad fertig ist und die Kosten wie wir es wollten sind (also keine).
Als ich es abgeholt habe, bedankte ich mich herzlichst.
Ich verstehe nur nicht warum der vorher am Telefon so ein Wirbel gemacht hat, Egal.