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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 09.October.2020, 12:46:56 in der Kategorie nt.netz-treff

Gewährleistung beim E Bike

> Ich habe mich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und ihm gesagt
> dass ich es nicht einsehe die Kosten zu übernehmen da es kein
> Verschleissteil und kein Selbstverschulden ist.
>
> Er sagte, er müsse sich beim Hersteller (Bulls) erkundigen und wenn die es
> nicht annehmen, muss ich die Rechnung tragen.
>
> Was ich natürlich nicht einsehe, was meint ihr dazu?

Schau mal hier, damit müsste Deine Argumentation "rechtskräftig´" werden:

Garantie und Gewährleistung bei E-Bikes

Ansonsten dem Rat von "zack" folgen, falls keine Rechtsschutzversicherung mit der Option "Verkehrsrechtsschutz" besteht. Es gibt inzwischen sogar die Möglichkeit, eine RV auch rückwirkend abzuschließen, um die Reklamation per Gutachter (Ursache des Schadens bei der Produktion/Abnahme vor Auslieferung oder durch Befahren von Rüttelstrecken) und Anwalt rechtssicher zu beschleunigen.

ARAG Rechtsschutz: ohne Wartezeit und rückwirkend (bis drei Monate zum Schadensfall).
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