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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 04.October.2020, 13:30:58 in der Kategorie ot.politik

Radwege innerorts

> Solange dazu nicht die StVo geändert wird, ist das nicht zutreffend!
> Link
> Außer es gibt kein Schild, was verpflichtet einen Radweg zu benutzen.
> Solange es da Blaue Schilder gibt, ist ein Radfahrer verpflichtet einen
> Radweg zu benutzen.
> Wenn es keine dementsprechenden Schilder gibt, gibt es auch keine
> Radwegpflicht.

Du hasst was missverstanden:
- es dürfen seit einiger Zeit schon keine neuen Radwege innerorts als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden (mit dem blauen lolli)
- aktuell so beschilderte Radwegen gelten auch weiterhin solange als benutzungspflichtig, bis die Lollies entfernt wurden
- die Lollies an so gekennzeichneten Radwegen sind zu entfernen.
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