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Kleiner Punkt schrieb am 30.September.2020, 20:15:46 in der Kategorie ot.politik

Radwege innerorts

> > Hab grad gelesen, dass Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften nicht
> > mehr als benutzungspflichtig ausgewiesen werden dürfen.
> > Das heißt, Radler können machen was sie wollen? Hab ich das richtig
> > vestanden?
>
> Man kommt eh davon wieder von Radwegen ab, jedenfalls in geschlossenen
> Ortschaften. Es hat sich erwiesen, dass die Gefahren dadurch größer sind,
> als wenn die Radfahrer mit den Autos auf einer Fahrbahn fahren. Am Radweg
> bedeutet nämlich jede Kreuzung und jede Einfahrt eine potentielle
> Gefahrenquelle.

Wenn dem so sein sollte, was sich mir zugegebenermaßen nicht ganz erschließt, müsste das doch auch für Fußwege gelten, also weg mit den Fußwegen....
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