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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 30.September.2020, 20:03:51 in der Kategorie ot.politik

Radwege innerorts

> Hab grad gelesen, dass Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften nicht
> mehr als benutzungspflichtig ausgewiesen werden dürfen.
> Das heißt, Radler können machen was sie wollen? Hab ich das richtig
> vestanden?

Man kommt eh davon wieder von Radwegen ab, jedenfalls in geschlossenen Ortschaften. Es hat sich erwiesen, dass die Gefahren dadurch größer sind, als wenn die Radfahrer mit den Autos auf einer Fahrbahn fahren. Am Radweg bedeutet nämlich jede Kreuzung und jede Einfahrt eine potentielle Gefahrenquelle.
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