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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 18.July.2020, 08:35:18 in der Kategorie ot.politik

Deutsche Gerichtsbarkeit

> Daß es bei 3 Jahren Freiheitsstrafe keine Bewährung gibt, braucht nicht
> extra erwähnt zu werden - bei mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe ist eine
> Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.

Bei Ersttätern setzen die Gerichte aber oftmals das Strafmaß auf 2 Jahre Haft fest und setzen diese Haftstrafe auf 3....4...5 Jahre zur Bewährung aus. In meinen Augen eine Sauerei
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