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Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 12.June.2020, 10:11:15 in der Kategorie nt.netz-treff

Urlaub 2020 es ist zum graue Haare kriegen

> § 651h Abs. 3 BGB

bezieht sich auf [...] am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände[...]. Meines Wissens gehört die Türkei keinem Land der Bundesrepublik Deutschland an. Allerdings wäre mglw. ein entsprechender Katastrophenfall-Ausruf in der Türkei relevant, das kann ich nicht beurteilen.
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