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Nachricht aus dem Archiv

vordprefect schrieb am 04.January.2020, 15:48:16 in der Kategorie nt.games

OT: Recht am eigenen Bild

Hi
> > Mit ein Hauptgrund ist die Tatsache, dass Personenfotos
> > nicht mehr zugelassen sind. Begründung: DSGVO ? Doch wohl eher Recht am
> > eigenen Bild.
>
> Nein, DSGVO.
> Digitale Photos sind gespeicherte Daten. Wenn Personen auf dem Bild sind,
> sind das (oh Wunder) personenbezogene Daten. Und damit greift die DSGVO.

So pauschal würde ich das nicht behaupten.
Das wäre wohl ein eigener Thread wert - aber wenn Du es genau wissen willst:

Recht am eigenen Bild /DSVGO
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