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Nachricht aus dem Archiv

Timbatuku schrieb am 27.November.2018, 13:16:37 in der Kategorie ot.kultur

Rechnung schreiben - Rundungsproblem bei der MwSt

> Rechnungsbeträge sind immer maximal zweistellig hinter dem Komma anzugeben
> und die Steuer wird bedarfsweise immer kaufmännisch gerundet.
> Bei der Tankstelle steht ja auch kein drei- oder mehrstelliger Betrag in
> der Rechnungssumme auf dem Beleg hinter dem Komma, obwohl die
> Schwelleneinzelpreise pro Liter haben.

Ich hatte nichts anderes geschrieben! Lies dir nochmal meinen Beitrag mit dem entsprechenden Vorschlag an Karsten durch. Ich habe ausdrücklich erwähnt, dass der Endbetrag (=Rechnungssumme) den Regeln entsprechen muss, also nur 2 Nachkommastellen haben soll. Die Zwischenbeträge oder Einzelpreise können mehr haben, siehe Stromrechnung. Übrigens ist auch beim Tankstellenbeleg der Literpreis ("Schwelleneinzelpreis") mit mehr als 2 Nachkommastellen angegeben.
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