Timbatuku schrieb am 27.November.2018, 13:16:37 in der Kategorie ot.kultur
Rechnung schreiben - Rundungsproblem bei der MwSt
> Rechnungsbeträge sind immer maximal zweistellig hinter dem Komma anzugeben > und die Steuer wird bedarfsweise immer kaufmännisch gerundet. > Bei der Tankstelle steht ja auch kein drei- oder mehrstelliger Betrag in > der Rechnungssumme auf dem Beleg hinter dem Komma, obwohl die > Schwelleneinzelpreise pro Liter haben.
Ich hatte nichts anderes geschrieben! Lies dir nochmal meinen Beitrag mit dem entsprechenden Vorschlag an Karsten durch. Ich habe ausdrücklich erwähnt, dass der Endbetrag (=Rechnungssumme) den Regeln entsprechen muss, also nur 2 Nachkommastellen haben soll. Die Zwischenbeträge oder Einzelpreise können mehr haben, siehe Stromrechnung. Übrigens ist auch beim Tankstellenbeleg der Literpreis ("Schwelleneinzelpreis") mit mehr als 2 Nachkommastellen angegeben.