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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 23.November.2018, 18:07:31 in der Kategorie ot.haushalt

Garten know how?

> Ein Gartenarchitekt ..........


Könnte sich auch als totaler Blindgänger herausstellen.

In einer Wohnanlage die ich mal betreut hatte , hat der Eigentümer einen Landschaftsarchitekten beauftragt, die Grünfläche zu planen und die Leistungen zu vergeben. Einzige Vorgabe des Besitzers war, daß in dieser Familienwohnanlage die Bepflanzung zu Familiennutzung passt.

Es wurde realisiert:
Nur Ziersträucher mit giftigen/ungenießbaren Beeren . Himbeer oder Johannisbeersträucher wären genauso dekorativ gewesen.
Es wurden ca 10 kleinere Rasenflächen angelegt die von einer ca 2 m beiten Bodendeckerbepflanzung umgeben waren. Zum Rasenmähen muss mal also den Rasenmäher von einer Fläche zur Anderen tragen.
Es wurden künstliche Hügel angelegt die an einer Seite an Beton L Steinen ca 2,5 m hoch fei im Garten endeten. An diesen Betonwänden entlang war ein "Ausflugsweg" ( Formulierung des Architekten , ca 1 m breit und 5-6 m lang) angelegt.
Bereits nach 1/2 Jahr ist das erste Betonelement gebrochen, da die gar nicht für diesen Zweck geeignet war. Die Nachbesserung gestaltete sich so, daß man entlang des Weges eine Kette gespannt hat - "kein Zutritt".
Ich hab irgendwann diesen ganzen Nonsens aufgelöst und mit Hilfe der Bauabteilung des Eigentümers per Minilader entfernt.

Gleich nach dem Anlegen der Grünanlage wurde prozessiert.
Statt der veranschlagten 50000-60000 € sollte der Eigentümer über 350000€ zahlen.
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