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Nachricht aus dem Archiv

vordprefect schrieb am 03.November.2016, 14:03:02 in der Kategorie user.foto

Siebenbürgen 2 - Kirchenburgen

Hi,

wir haben während unserer Reise mehrere Kirchenburgen besucht. Ich stelle sie einzeln vor, da das sonst wohl zuviel wäre. So kann man sich dochmal "ausklinken" ;). Jede Kirchenburg hat aber seinen Reiz.

Kleine Einführung:
Die Kirchenburgen und Wehrkirchen entstanden als Fluchtburgen für die Bevölkerung und zur Verteidigung gegen die türkischen und osmanischen Überfälle und Feldzüge sowie anderer Eindringlinge.

Sie prägen heute noch das Landschaftsbild Siebenbürgens (od Transsylvaniens) auch wenn viele der ca. 150 Kirchenburgen zu verfallen drohen. Dafür gibt es verschiedene Gründe - aber der hauptsächliche Grund ist wohl der, daß es keine evangelischen Gemeinden mehr gibt, somit auch die Kirchen nicht mehr gepflegt und genutzt werden. Die Rumänen sind dem orthodoxen Glauben zugeneigt, daher erhalten sich die Kirchenburgen oft nur noch als Museum oder touristische Sehenswürdigkeit. Es gib eine Stiftung, die sich darum kümmert, aber natürlich sind auch hier die Mittel begrenzt.

Manche haben den Status eines Weltkulturerbes wie die Kirchenburg in Tartlau (rum. Prejmer) und Deutsch-Weißkirch (rum. Viscri). Honigberg (rum. Harman) und Tartlau (rum. Prejmer) gehören mit zu den östlichsten Kirchenburgen der Region und waren auch deswegen sehr stark befestigt.

Grundlegend für die Entfaltung und Aufblühen Siebenbürgens ist der "goldene Freibrief" des ungarischen Königs Andreas II. zu sehen. Er gab den Siebenbürger Sachsen umfassende Freiheiten, der den Aufschwung dieser Region in der damaligen Zeit erst möglich machte und damit auch zur Gründung neuer Siedlungen beitrug.

"Der Goldene Freibrief ist eine Urkunde, welche die konstitutive Rechtsverleihung der ungarischen Könige an die Siedlergruppe der Siebenbürger Sachsen darstellt. Er wurde im Jahre 1224 von Andreas II. ausgestellt und ist das weitreichendste und am besten ausgearbeitete Statut, welches deutschen Siedlern in Osteuropa je gewährt wurde. Es war die Rechtsgrundlage für das Hermannstädter Recht, welches anfangs in den Sieben Stühlen und später auf dem gesamten Königsboden in Siebenbürgen angewandt wurde." (wikipedia)
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