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#479793

cebe2004

18.06.2026, 18:43:55
(editiert von cebe2004, 18.06.2026, 18:48:27)

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed) (ot.haushalt)

Vielleicht kann mir das mal eine(r) erklären:
Da wird der Mörder einer jungen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt mit Feststellung der besonderen Schwere der Tat.
Soviel ich verstehe heisst das, der kommt eigentlich nie wieder raus. Ist auch gut so.
Jetzt bekommt er begleiteten Freigang  :gaga: um mit seiner Mutter zu essen und an seinem Motorrad zu schrauben. Und braust mit letzterem davon.  :kratz:
Selbst Strafgefangene empfinden die Haft in Deutschland eher als "Jugendherberge" (O-Ton aus einer Reportage).
Ich kann ja noch verstehen, dass man Häftlinge, die in absehbarer Zeit entlassen werden, darauf vorbereitet um sie nicht gleich wieder als Kundschaft zu haben. Aber ein zu lebenslänglich verurteiler Mörder? Vielleicht noch zum Grillabend?
Hier die Meldung dazu. Ok, sie haben ihn wieder gefasst. Ändert aber nichts an meiner Frage.

#479794

Johann

18.06.2026, 18:49:38

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Tja, ich kann dazu nur Collien Fernandes zitieren: Deutschland ist ein Täterparadies.

--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

#479795

Hey_Joe zur Homepage von Hey_Joe

71229 Leonberg,
18.06.2026, 19:50:19

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Hab es ebenso gerade im Fernsehen gesehen und eigentlich nur den Kopf geschüttelt und dieselbe Frage gestellt.
Ich kapier das nicht.

--
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#479796

Hausdoc

Green Cottage,
18.06.2026, 20:01:43

@ Hey_Joe

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Ich kapier das nicht.

Ich bin seit längerem darüber verwundert, daß Häftlinge in deutschen Haftanstalten rauchen dürfen......... :kratz:

Das wär das erste was ich abschaffen würde.

Das Zweite wär freiwillig Schnipp- Schnapp bei allen Sexualstraftätern. Dann könnte zu einem deutlichen Teil eine Sicherungsverwahrung entfallen. Letztere kostet der Allgeneinheit ein Vermögen. Bisher ticken die Bomben munter weiter.

Das Dritte wär Bewährungsstrafen . Der allergrößte Teil dieser Verurteilten sieht es als Freispruch...... dann wird die nächste Grenze ausgelotet.....

Meine Steuerpflicht kann ich ja auch nicht zur Bewährung aussetzen......

--
Gruß Hausdoc

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#479797

cebe2004

18.06.2026, 20:11:23
(editiert von cebe2004, 18.06.2026, 20:13:46)

@ Hausdoc

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

„Die härtesten Gefängnisse der Welt“
Eine durchaus empfehlenswerte Sendung.
Und: Nein, ich sehe das nicht als grundsätzlich beispielhaft für Deutschland an. Aber ein bisschen könnte man sich daran schon orientieren....
Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.

#479813

Kleinalrik2021

19.06.2026, 11:30:48

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Die Rechtfertigung ist, dass er ein Mensch ist und bleibt.
Wie weit darf Strafe gehen? Wie hart darf sie sein?

Strafe soll Einsicht beim Verbrecher wecken.
Inhaftierung soll (auch) die Allgemeinheit vor weiteren Verbrechen schützen.
Strafe dient NICHT (mehr) dazu, das Vergeltungsverlangen der Allgemeinheit zu befriedigen.

> „Die härtesten Gefängnisse der Welt“
> Eine durchaus empfehlenswerte Sendung.
> Und: Nein, ich sehe das nicht als grundsätzlich beispielhaft für
> Deutschland an. Aber ein bisschen könnte man sich daran schon
> orientieren....
> Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach
> meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben.
> Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.

--
[image]

#479849

cebe2004

19.06.2026, 19:42:40

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Zitat aus Bild.de:
Benjamin Fricke verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Im Oktober 2010 hatte Fricke die damals 23-jährige Melanie R. aus Peine über eine Internetplattform kennengelernt. Unter einer falschen Identität baute er Vertrauen zu der jungen Frau auf und lockte sie schließlich in seine Wohnung. Dort tötete er die 23-Jährige mit zahlreichen Messerstichen. Anschließend verging er sich an der Leiche seines Opfers.
Klar, kann passieren...  :wuerg:
Solche "Menschen" dürfen einfach nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen werden.
Ich habe auch eine Tochter im Alter wie damals die Melanie R.

#479850

Johann

19.06.2026, 19:52:02
(editiert von Johann, 19.06.2026, 19:58:05)

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

> Ich habe auch eine Tochter im Alter wie damals die Melanie R.

Ich auch und einen Enkel von 6. Ich gebe offen zu, dass auch mir es schwer fällt, den liberalen Gedanken ggü. Straftätern zu folgen.
Andererseits, es sind, wie manche hier zurecht sagten, dennoch Menschen. Und auch diese haben Freunde, Verwandte, Kinder usw. die primär nichts mit der Tat zu tun haben.
Ich gebe zu, dass ich persönlich nicht imstande bin, eine diesbezügliche Expertise zu äussern.
Eins jedoch gebe ich unwiderruflich zu Protokoll: Eine Todesstrafe ist absolut unvertretbar.

Warum und weshalb jedoch in DE derlei Schwergewichte auch noch Freigang kriegen, ist mir allerdings ebenfalls schleierhaft. Das ist ja kein Ladendieb oder Scheckbetrüger.

--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

#479975

Kleinalrik2021

22.06.2026, 09:31:09

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Solche "Menschen" dürfen einfach nicht mehr auf die Gesellschaft
> losgelassen werden.

Menschen, die nach ihrer Haft (in diesem Fall lebenslänglich, also bei ihrer ersten Haftprüfung) immernoch als gefährlich gelten, kommen nicht aus der Haft raus. Hier greift dann tatsächlich der Schutz der Gesellschaft als vorrangiges Recht.
Aber kannst du beurteilen, dass ein Mörder - auch von dieser abscheulichen Art - nach 16 Jahren, 25 Jahren... immernoch derselbe Mensch ist, dieselbe Gefährlichkeit hat?
ICH kann das nicht.

> Ich habe auch eine Tochter im Alter wie damals die Melanie R.

Ok, wenn man persönliche Aspekte reinbringt, braucht man über objektive Anhaltspunkte nicht mehr zu sprechen. Ich habe auch eine 16jährige Tochter und das wäre der größte Alptraum für mich. Aber wenn mein persönliches Interesse, meine persönliche Priorität - der 100%ige Schutz meiner Tochter - maßgeblich für die Rechtsprechung und Rechtsfindung wäre, dann käme der Mann niemals aus dem Gefängnis raus. Und alle anderen Männer würden vorsorglich mit eingesperrt. DU auch.

--
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#479983

Timbatuku

22.06.2026, 11:34:20

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Und alle anderen Männer
> würden vorsorglich mit eingesperrt. DU auch.

Wohl wahr! Du selbst ja auch. Denn es gab ja schon Väter, die ihren Töchtern Leid antaten. Also alles einsperren, was lebt. Prävention at its best. Ziemlich dystopisch das alles.

#479984

Kleinalrik2021

22.06.2026, 11:47:20

@ Timbatuku

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Und alle anderen Männer
> > würden vorsorglich mit eingesperrt. DU auch.
>
> Wohl wahr! Du selbst ja auch. Denn es gab ja schon Väter, die ihren
> Töchtern Leid antaten. Also alles einsperren, was lebt. Prävention at its
> best. Ziemlich dystopisch das alles.

Korrekt. Wenn ich mich selbst distanziert als dritte Person betrachten könnte, gehörte ich auch weggesperrt. Allein die Statistik zwingt dies auf. Sogar eher mich als dich.

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#479832

baeuchlein

19.06.2026, 17:10:56

@ cebe2004

Vom Rechtsstaat und von der Todesstrafe

> Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach
> meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben.
> Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.

Ähnliche Dinge sagen Menschen auch über die Todesstrafe. Dazu hat ein gewisser Engländer einst mal was geschrieben:

"Viele, die leben, verdienen den Tod - und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben?
Dann sei auch nicht so rasch mit deinem Todesurteil zur Hand!" (Gandalf zu Frodo im "Herrn der Ringe" (J.R.R. Tolkien))


Und im Übrigen deckt sich dein "Rechtsverständnis" eben nicht mit dem der deutschen Rechtsprechung. Und die ist hier maßgeblich, nicht deine Meinung. Du erkennst also hier unseren Rechtsstaat nicht an. Vielleicht solltest du auch darüber mal nachdenken. Oder würdest du es vorziehen, rechts- oder linksextreme Parteien zu wählen, die ähnliche Ideechen haben?

#479841

cebe2004

19.06.2026, 18:21:35

@ baeuchlein

Vom Rechtsstaat und von der Todesstrafe

> > Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach
> > meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben.
> > Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.
>
> Ähnliche Dinge sagen Menschen auch über die Todesstrafe. Dazu hat ein
> gewisser Engländer einst mal was geschrieben:
>
> "Viele, die leben, verdienen den Tod - und manche, die sterben,
> verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben?
> Dann sei auch nicht so rasch mit deinem Todesurteil zur Hand!" (Gandalf zu
> Frodo im "Herrn der Ringe" (J.R.R. Tolkien))

>
> Und im Übrigen deckt sich dein "Rechtsverständnis" eben
> nicht mit dem der deutschen Rechtsprechung. Und die
> ist hier maßgeblich, nicht deine Meinung. Du erkennst
> also hier unseren Rechtsstaat nicht an. Vielleicht solltest du auch
> darüber mal nachdenken. Oder würdest du es vorziehen, rechts- oder
> linksextreme Parteien zu wählen, die ähnliche Ideechen haben?
Jetzt bleib mal auf dem Teppich. Dass du Dinge in fett schreibst, macht deine Kausalkette mit anmassenden Unterstellungen nicht besser. Anderer Meinung zu sein heisst mitnichten, den Rechtsstaat infrage zu stellen. Punkt.

#479868

baeuchlein

19.06.2026, 21:20:43

@ cebe2004

Vom Rechtsstaat und von der Todesstrafe

Wir werden uns wohl nicht einig werden.

#479976

Kleinalrik2021

22.06.2026, 09:32:03

@ baeuchlein

Vom Rechtsstaat und von der Todesstrafe

> Wir werden uns wohl nicht einig werden.

Das ist ein sehr erwachsenes Statement.

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#479811

Kleinalrik2021

19.06.2026, 11:20:17
(editiert von Kleinalrik2021, 19.06.2026, 11:32:53)

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

Mit der Verurteilung und Inhaftierung eines Verbrechers (in diesem Falle ein Mörder, was am obersten Ende der möglichen Straftaten steht) enden und verfallen nicht sämtliche Rechte des Verurteilten, schon garnicht auf immer und ewig.
Es ist immernoch ein Mensch. Wie lange und wie intensiv willst du ihn dafür abstrafen? Einen Rest Würde muss man auch den Niedersten zugestehen. Wenigstens nach einer Weile, wenigstens abhängig von seinem Verhalten.

Und nun schauen wir uns nur mal die sachlichen Rahmenbedingungen an.
- Er hatte bereits 15 Jahre abgesessen. Das ist ja schonmal eine Hausnummer. Und in dieser Zeit hat er sich nicht auffällig verhalten und es ging nach Einschätzung der JVA keine Gefahr mehr von ihm aus, denn dann gibt's auch keinen Freigang.
- Der Anlass war ein häuslicher Besuch bei seiner Mutter. Ob hier besondere Umstände vorliegen, wissen wir nicht. Aber man darf schon im Hinterkopf behalten, dass die Mutter mindestens Ende 60 ist.
- Der Freigang war begleitet.

Ich denke, das ist etwas, was man auch einem verurteilten Mörder gönnen darf, einen gelegentlichen Besuch bei der alten Mutter.

Und halten wir mal fest, dass er zwar in einen Unfall verwickelt war, aber niemanden böswillig einen Schaden zugefügt hat. Wäre der Unfall nicht, müsste man eingestehen, es ist nichts Schlimmes passiert.

Die Einschätzung, dass keine Fluchtgefahr droht und dass durch die Begleitung ein etwaiger Fluchtversuch unterdrückt wird, war eine Fehleinschätzung. Das ist bedauerlich. Aber Fehleinschätzung passieren hin und wieder.
Die Flucht wäre zu 100% unterdrückt worden, wenn man den Mörder 2011 einfach in eine Oubliette gesteckt hätte und die Tür niemals wieder geöffnet hätte. Das hätte aber aufgrund der allgemeinen Unsicherheit bei ALLEN Häftlingen durchgeführt werden müssen. Keine Freigänge --> keine Fluchtversuche bei Freigängen, bestechende Logik.

Ich beurteile es als Errungenschaft unserer Nation, dass wir lieber der Menschlichkeit und der Menschenwürde den Vorzug geben, als uns von ständiger Angst vor möglichen Fehleinschätzungen binden lassen und lieber einen totalitären und fehlerfreien (?) Staat schaffen.

--
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#479812

Kleinalrik2021

19.06.2026, 11:26:27
(editiert von Kleinalrik2021, 19.06.2026, 11:36:37)

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

Aus T-Online.de kopiert (Hervorhebungen und Kommentare in Klammern von mir):

Der Gefangene durfte das Gefängnis schon viele Male vorübergehend verlassen. Dem Ministerium zufolge geschah die Flucht beim 38. Begleitausgang seit September 2023 [also nach 13 Jahren Haftzeit ohne Ausgang]. An den vorherigen Ausgängen gab es demnach keine Beanstandungen.

Der Geflohene ist ein verurteilter Mörder. Gibt es nach solch schweren Straftaten besondere Regeln?
Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, müssen laut Gesetz in der Regel mindestens acht Jahre im Vollzug sein, bevor sie Ausgang oder Freigang erhalten. Außerdem gilt, dass Lockerungen erst angeordnet werden dürfen, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene flieht oder Straftaten begeht. Der Geflohene sitzt seit Oktober 2010 in Haft.


Addendum aus dem Tagesspiegel:

Nur selten gelingt einem Straftäter die Flucht
Dass ein Straftäter während eines Ausgangs flieht, kommt laut Ministerium nur selten vor. Demnach durften dieses Jahr bisher knapp 2.220 Menschen in Niedersachsen das Gefängnis zeitweise verlassen - und nur der Straftäter aus dem Gefängnis in Celle nutzte die Gelegenheit zur Flucht.

Die Statistik für die vergangenen Jahre schaut nach Angaben des Ministeriums ähnlich aus: Im vergangenen Jahr erhielten mehr als 5.900 Menschen in Niedersachsen Ausgang, 2024 waren es sogar mehr als 6.900 Gefangene. Dabei entwichen jeweils drei Gefangene, wie das Ministerium weiter mitteilte.

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#479815

cebe2004

19.06.2026, 12:25:30

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Die Eltern des von ihm getöteten Mädchens haben Lebenslang bekommen. Ohne Möglichkeit, da jemals wieder rauszukommen.

#479816

Kleinalrik2021

19.06.2026, 12:47:00

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Die Eltern des von ihm getöteten Mädchens haben Lebenslang bekommen.
> Ohne Möglichkeit, da jemals wieder rauszukommen.

Ja, der Schaden ist angerichtet. Einen Mord kann man nicht rückgängig machen.
Aber ändert sich daran etwas, wenn man die Haftbedingungen bis in das Extrem erschwert und dem Mörder alle Rechte dauerhaft entzieht?
Kommt den Eltern mehr Genugtuung zu, wenn der Mörder ihrer Tochter niemals Freigang erhält, niemals wieder aus der Haft entlassen wird, nur Wasser und Brot erhält, kein Licht hat, 24 Stunden an der Wand aufgehängt ist, täglich ausgepeitscht wird? Oder noch krasser: Erfahren die Eltern irgendeinen Trost, wenn der Mörder hingerichtet wird? Am besten schmerzhaft?

Das ist die alte Diskussion, wieviel Sühne ist angemessen?

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#479823

Manfred H

19.06.2026, 16:06:35

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Die Eltern des von ihm getöteten Mädchens haben Lebenslang bekommen.
> > Ohne Möglichkeit, da jemals wieder rauszukommen.

> Kommt den Eltern mehr Genugtuung zu, wenn der Mörder ihrer Tochter niemals
> Freigang erhält, niemals wieder aus der Haft entlassen wird, Bis hier hin ja.

Ein nicht ganz passendes Beispiel:
Ein Ex-Arbeitskollege hatte einen Mieter mit Familie.
Die hatte ein gutes Verhältniss, der Mieter hat sogar abwechselt die Strasse gekehrt usw.

Dann ist seine Mutter verstorben. (Alter, Grund ist mir nicht bekannt). Aber was "Normales".
Das hat diesen Mann so aus der Bahn geworfen. Depressionen usw. Ehe "zerstört".

Also wie solle es man verkraften wenn jemand in der Familie ermordet wird.

#479862

Timbatuku

19.06.2026, 21:07:51

@ Manfred H

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Dann ist seine Mutter verstorben. (Alter, Grund ist mir nicht bekannt).
> Aber was "Normales".
> Das hat diesen Mann so aus der Bahn geworfen. Depressionen usw. Ehe
> "zerstört".
>
> Also wie solle es man verkraften wenn jemand in der Familie ermordet wird.

Das ist schwer, ganz ohne Frage. Aber dafür gibt es psychologische Hilfen. Weißer Ring vielleicht. Es gibt viel zu wenig Hilfe für solche Fälle, aber es gibt sie. Man muss die Hilfe eben suchen und auch annehmen.

#479864

Johann

19.06.2026, 21:12:34
(editiert von Johann, 19.06.2026, 21:17:14)

@ Timbatuku

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

> Man muss die Hilfe eben suchen

EXAKT das ist in DE das Problem. Als Opfer musst Du Hilfe suchen. Und ob sie dir gewahr wird, wenn du sie fandest, ist unwahrscheinlich. Frag mal Diana Müll, eine traumatisierte ehemalige Geisel der Landshut.
Der weisse Ring ist eine private Organisation. Gottseidank gibt es wenigstens die. Staatlich gibt es nichts für Opfer.
Weder Freigang noch Motorradreparaturen. Quid pro Quo!

--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

#479865

Timbatuku

19.06.2026, 21:16:31

@ Johann

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Man muss die Hilfe eben suchen
>
> EXAKT das ist in DE das Problem. Als Opfer musst Du Hilfe suchen.
> Und ob sie dir gewahr wird, wenn du sie fandest, ist unwahrscheinlich. Frag
> mal Diana Müll, eine traumatisierte ehemalige Geisel der Landshut.
> Der weisse Ring ist eine private Organisation. Gottseidank gibt es
> wenigstens die. Staatlich gibt es nichts für Opfer.

Wir sind uns da doch einig, Johann. Ich hatte die Kritik wegen zu wenig Hilfsangeboten ja in meinem vorangegangenen Beitrag subtil anklingen lassen. Da muss sehr viel mehr getan werden. Aber im Bereich "Soziales" ist den Regierungen (egal welcher) kein Geld mehr aus den Rippen zu leiern.

#479867

Johann

19.06.2026, 21:19:32
(editiert von Johann, 19.06.2026, 21:24:56)

@ Timbatuku

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

> Wir sind uns da doch einig, Johann. Ich hatte die Kritik wegen zu wenig
> Hilfsangeboten ja in meinem vorangegangenen Beitrag subtil anklingen
> lassen. Da muss sehr viel mehr getan werden. Aber im Bereich "Soziales" ist
> den Regierungen (egal welcher) kein Geld mehr aus den Rippen zu leiern.

Ja, ich weiß, ich wollte da ja auch nicht meckern, aber irgendwie passte das bei Deinem Posting gerade und konnt die Finger nich still halten.
Hab nämlich vor paar Tagen erst wieder die Doku über 1977 gesehen inklusive Entschädigungskampf der Opfer.
Manchmal ist es echt zum Kotzen. Wieviel Milliarden pumpt der Staat in AGs wie die DTAG oder DB und für Opfer von Gewaltverbrechen sind keine läppschen Millionen machbar. Noch nicht mal psychatrische Betreuung. Armutszeugnis.
Aber die Herren und Damen Mordgesellen dürfen sogar Ferien machen. Manchmal glaube ich, ich träume.

--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

#479870

Timbatuku

19.06.2026, 21:22:57

@ Johann

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Hab nämlich vor paar Tagen erst wieder die Doku über 1977 gesehen
> inklusive Entschädigungskampf der Opfer.

Ja, das gab's eben schon immer und wird's auch immer geben.

Glück haben da Menschen, die in Nord-Korea oder ähnlichen Staaten leben. Die müssen gar nicht erst einen Entschädigungskampf führen. (Bisschen Zynismus muss sein)

#479871

Johann

19.06.2026, 21:26:49

@ Timbatuku

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Glück haben da Menschen, die in Nord-Korea oder ähnlichen Staaten leben.
> Die müssen gar nicht erst einen Entschädigungskampf führen. (Bisschen
> Zynismus muss sein)

Timba, ich nehme das mal so hin. Du weisst, ich bin kein Gegner derber Scherze, aber so manches...  :-|

--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

#479974

Kleinalrik2021

22.06.2026, 09:24:04

@ Johann

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Weder Freigang noch Motorradreparaturen. Quid pro Quo!

Quid pro quo?

Also weil ich nichts Gutes für mich bekomme, sollst du auch nichts bekommen? Auge um Auge, Zahn um Zahn?

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#479989

Johann

22.06.2026, 22:24:28

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Weder Freigang noch Motorradreparaturen. Quid pro Quo!
>
> Quid pro quo?
>
> Also weil ich nichts Gutes für mich bekomme, sollst du auch nichts
> bekommen? Auge um Auge, Zahn um Zahn?

Man kann sich auch alles so drehen, wie es einem in den Sinn kommt.

--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

#479973

Kleinalrik2021

22.06.2026, 09:22:02

@ Manfred H

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Ein nicht ganz passendes Beispiel:
> Ein Ex-Arbeitskollege hatte einen Mieter mit Familie.
> Die hatte ein gutes Verhältniss, der Mieter hat sogar abwechselt die
> Strasse gekehrt usw.
>
> Dann ist seine Mutter verstorben. (Alter, Grund ist mir nicht bekannt).
> Aber was "Normales".
> Das hat diesen Mann so aus der Bahn geworfen. Depressionen usw. Ehe
> "zerstört".
>
> Also wie solle es man verkraften wenn jemand in der Familie ermordet wird.

Das ist in der Tat ein hartes Brot.

Aber wie soll eine höhere oder niedrigere, eine härtere oder weichere Strafe das Leid der Hinterbliebenen mildern?

Die Hinterbliebenen haben ein Rechtsempfinden. Das darf nicht mit Füßen getreten werden.
Das Urteil lautete auf lebenslänglich mit einer Prüfung nach frühestens 15 Jahren.

Hätte sich für die Eltern irgendeine Erlösung / Genugtuung ergeben, wenn das Urteil lautete lebenslänglich ohne jegliche Möglichkeit einer Prüfung, unter besonders unangenehmen Haftbedingungen, ggf. mit täglicher Folter? Ich übertreibe bewusst. Aber das Urteil soll nicht das Leid der Opfer mildern, weil es das nicht kann. 1000 Jahre auf dem Gitterrost machen das Mädchen nicht wieder lebendig oder den Schmerz der Eltern vergessen.

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#479861

Timbatuku

19.06.2026, 21:05:46

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Aber ändert sich daran etwas, wenn man die Haftbedingungen bis in das
> Extrem erschwert und dem Mörder alle Rechte dauerhaft entzieht?

Die Verweigerung eines Freigangs ist weder "extreme Erschwernis" noch der Entzug irgendeines Rechts. Es gibt für Gefangene kein Recht auf Freigang. Freigang ist kein Recht, sondern ein Privileg, das man sich verdienen kann.

> Kommt den Eltern mehr Genugtuung zu, wenn der Mörder ihrer Tochter niemals
> Freigang erhält ...

Natürlich nicht. Das Befinden der Angehörigen des Opfers kommt in meiner Betrachtung der Angelegenheit gar nicht vor. Der Täter wird nicht bestraft, um einen wie auch immer gearteten Ausgleich für die Angehörigen zu schaffen, sondern um den Gesetzen und Regeln unserer Gesellschaft Geltung zu verschaffen.

#479859

Timbatuku

19.06.2026, 21:00:19

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Deine Stellungnahme ist gut begründet. Zum Teil stimme ich dir zu, aber nicht vollständig.

1. Es berührt nicht die Menschenwürde, einem verurteilten Straftäter Freigang zu verweigern. Denn wäre das so, dürfte überhaupt niemand eingesperrt werden. Unsere Verfassung sagt in Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Es gibt nichts, was diesen Artikel einschränken könnte. Daraus folgt, wenn das Verfassungsgericht erlaubt, Menschen einzusperren, dann sehen die höchsten Richter es offenbar nicht als Angriff auf die Würde.

Gleichwohl bin ich wie du dafür, auch Gefangene unter Beachtung Art 1 GG zu behandeln.

> Es ist immernoch ein Mensch. Wie lange und wie intensiv willst du ihn
> dafür abstrafen?

Exakt so lange, wie es das Gericht entschieden hat. Wofür gibt es in einem Rechtsstaat Gerichte, Richter und Urteile?

> Ich denke, das ist etwas, was man auch einem verurteilten Mörder gönnen
> darf, einen gelegentlichen Besuch bei der alten Mutter.

Um den Kontakt zu Verwandten oder Freunden aufrecht zu erhalten gibt es im Gefängnis Besuchsmöglichkeiten. Warum soll der Mörder die Mutter zuhause besuchen können? Sie kann ihren Sohn in der Haftanstalt besuchen.

> Und halten wir mal fest, dass er zwar in einen Unfall verwickelt war, aber
> niemanden böswillig einen Schaden zugefügt hat. Wäre der Unfall nicht,
> müsste man eingestehen, es ist nichts Schlimmes passiert.

Hätte man ihn laufen lassen sollen, wenn kein Unfall passiert wäre? Wohl nicht! Davon abgesehen, es stimmt nicht, dass nichts Schlimmes passiert ist. Der Gefangene hat sich der Haft entzogen. Das ist etwas Schlimmes. Gleichbedeutend mit einem Ausbruch aus dem Gefängnis. Ich würde das nicht als Lappalie abtun. Oder es vielleicht sogar als "sein gutes Recht" ansehen.

> Ich beurteile es als Errungenschaft unserer Nation, dass wir lieber der
> Menschlichkeit und der Menschenwürde den Vorzug geben, als uns von
> ständiger Angst vor möglichen Fehleinschätzungen binden lassen und
> lieber einen totalitären und fehlerfreien (?) Staat schaffen.

Grundsätzlich stimme ich zu, aber alles hat Grenzen. Auch Menschlichkeit. Und wie Menschenwürde, wie bereits geschrieben, wird in diesem Fall hier gar nicht berührt.

#479972

Kleinalrik2021

22.06.2026, 09:14:11

@ Timbatuku

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Deine Stellungnahme ist gut begründet. Zum Teil stimme ich dir zu, aber
> nicht vollständig.
>
> 1. Es berührt nicht die Menschenwürde, einem verurteilten Straftäter
> Freigang zu verweigern. Denn wäre das so, dürfte überhaupt niemand
> eingesperrt werden. Unsere Verfassung sagt in Artikel 1: Die Würde des
> Menschen ist unantastbar. Es gibt nichts, was diesen Artikel einschränken
> könnte. Daraus folgt, wenn das Verfassungsgericht erlaubt, Menschen
> einzusperren, dann sehen die höchsten Richter es offenbar nicht als
> Angriff auf die Würde.

Einen Menschen unbegrenzt einzusperren, mit unabänderlicher Dauerhaftigkeit, ohne jegliche Möglichkeit, in der Zukunft in Abhängigkeit von den Umständen Lockerungen, Freigänge oder gar die endgültige Entlassung zuzulassen, IST ein Angriff auf die Menschenwürde.

> > Es ist immernoch ein Mensch. Wie lange und wie intensiv willst du ihn
> > dafür abstrafen?
>
> Exakt so lange, wie es das Gericht entschieden hat. Wofür gibt es in einem
> Rechtsstaat Gerichte, Richter und Urteile?

Eben. Das ist das, was in unserem Lande Richter tun. Strafmaße in Abhängigkeit vom Verbrechen festsetzen; später ggf. über Lockerungen und vorzeitige Entlassung entscheiden.
Dabei ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Verurteilter kraft Urteil niemals wieder das Gefängnis verlässt. Oder dass ein Freigang von vornherein für immer versagt ist.

> > Ich denke, das ist etwas, was man auch einem verurteilten Mörder
> gönnen
> > darf, einen gelegentlichen Besuch bei der alten Mutter.
>
> Um den Kontakt zu Verwandten oder Freunden aufrecht zu erhalten gibt es im
> Gefängnis Besuchsmöglichkeiten. Warum soll der Mörder die Mutter zuhause
> besuchen können? Sie kann ihren Sohn in der Haftanstalt besuchen.

Es wurde aber entschieden, dass er seine Mutter zuhause besuchen kann. Dafür wird es Gründe gegeben haben. Meine rein spekulative Vermutung: Die Frau ist schon weit über 60 Jahre. Es wird ihr wohl nicht so leichtfallen, ihr Zuhause zu verlassen. Zudem hat sich der Inhaftierte 16 Jahre lang unauffällig verhalten. WENN mal über seine Freilassung positiv entschieden wird, wird das Haus seiner Mutter sehr wahrscheinlich sein Lebensmittelpunkt werden. Dafür spricht auch, dass man ihn Basteleien in der Garage des Hauses gewährt hat.

> Hätte man ihn laufen lassen sollen, wenn kein Unfall passiert wäre?

Das ist Verdrehen der Wort in meinem Munde und das ist dir bewusst.

> Davon abgesehen, es stimmt nicht, dass nichts Schlimmes passiert
> ist. Der Gefangene hat sich der Haft entzogen. Das ist etwas Schlimmes.
> Gleichbedeutend mit einem Ausbruch aus dem Gefängnis. Ich würde das nicht
> als Lappalie abtun. Oder es vielleicht sogar als "sein gutes Recht"
> ansehen.

Der Drang nach Freiheit und der Ausbruch aus einem Gefängnis ist in Deutschland aus gutem Grund nicht strafbar.
Das muss man natürlich verhindern und man kann hier auf das Aufsichtspersonal schimpfen und über Überwachungsverschärfungen nachdenken (wird man bestimmt).

> Und wie Menschenwürde, wie bereits geschrieben, wird in diesem Fall hier
> gar nicht berührt.

Sehe ich anders. Es gab dieses Jahr in Niedersachsen 2.220 Freigänger in Niedersachsen. Einer nutzte diesen zur Flucht. Deswegen 2.000 Menschen den Freigang als Maßnahme zur Wiedereingliederung zu versagen, ist menschenunwürdig.
Ich wiederhole: Selbstverständlich ist das ein Anlass, die Fluchtmöglichkeiten zu erschweren. Aber das Vollzugssystem und die Freigangsanwendung grundsätzlich in Frage zu stellen, ist die Badewanne mit dem Kind auszuschütten.

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#479962

DUMIAU

21.06.2026, 14:44:44

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Selbst Strafgefangene empfinden die Haft in Deutschland eher als
> "Jugendherberge" (O-Ton aus einer Reportage).
Bekannter aus der Jugend eines Kollegen, Rumäne, soll mal zum Kollegen gesagt haben das er nur noch in Deutschland arbeite, Hauptberuflicher Einbrecher. Deutsches Gefängnis sei wie Hotel, 3x Täglich Essen, Fernsehen, Radio und Freizeitunterhaltung und dazu geringe Strafen. Länger als ein Jahr hat er wohl noch nie absitzen müssen. Meinte wohl auch das er bei seiner aktuellen Akte in Rumänien nie wieder rauskommen würde da die Richter irgendwann meinen würden das es reicht und eh keine Besserung in Sicht sei. Aber hier bekommt man ja selbst bei mehreren noch laufenden Bewährungsstrafen weiterhin Bewährungstrafen.

Und ein Witz in Deutschland ist auch das ein Fluchtversuch die Haftdauer nicht verlängert, man wird dafür nicht bestraft. Höchstens für Straftaten die für oder bei der Flucht begangen wurden

#479966

Timbatuku

21.06.2026, 20:34:10

@ DUMIAU

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Und ein Witz in Deutschland ist auch das ein Fluchtversuch die Haftdauer
> nicht verlängert, man wird dafür nicht bestraft. Höchstens für
> Straftaten die für oder bei der Flucht begangen wurden

Da bei fast jeder Flucht begleitende Straftaten begangen werden (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Diebstahl), folgt die Strafe in den allermeisten Fällen auf dem Fuß. Darüber hinaus verschlechtern sich die Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung empfindlich, sodass man de facto von einer Verlängerung der Haftstrafe sprechen kann (in Relation zu der sonst möglichen vorzeitigen Haftentlassung).

#479967

cebe2004

21.06.2026, 21:49:35

@ Timbatuku

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Und ein Witz in Deutschland ist auch das ein Fluchtversuch die Haftdauer
> > nicht verlängert, man wird dafür nicht bestraft. Höchstens für
> > Straftaten die für oder bei der Flucht begangen wurden
>
> Da bei fast jeder Flucht begleitende Straftaten begangen werden
> (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Diebstahl),
> folgt die Strafe in den allermeisten Fällen auf dem Fuß. Darüber hinaus
> verschlechtern sich die Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung
> empfindlich, sodass man de facto von einer Verlängerung der Haftstrafe
> sprechen kann (in Relation zu der sonst möglichen vorzeitigen
> Haftentlassung).
Das macht mich jetzt aber wirklich betroffen. Nichtmal der Ruf nach Freiheit wird gehört.

#479986

DUMIAU

22.06.2026, 14:41:06

@ Timbatuku

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Da bei fast jeder Flucht begleitende Straftaten begangen werden
> (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Diebstahl),
> folgt die Strafe in den allermeisten Fällen auf dem Fuß. Darüber hinaus
> verschlechtern sich die Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung
> empfindlich, sodass man de facto von einer Verlängerung der Haftstrafe
> sprechen kann (in Relation zu der sonst möglichen vorzeitigen
> Haftentlassung).

Aber auch, nur wenn diese Taten dann auch juristisch verfolgt werden

#479991

Timbatuku

23.06.2026, 00:50:00

@ DUMIAU

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Da bei fast jeder Flucht begleitende Straftaten begangen werden
> > (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gefangenenmeuterei, Diebstahl),
> > folgt die Strafe in den allermeisten Fällen auf dem Fuß. Darüber
> hinaus
> > verschlechtern sich die Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung
> > empfindlich, sodass man de facto von einer Verlängerung der Haftstrafe
> > sprechen kann (in Relation zu der sonst möglichen vorzeitigen
> > Haftentlassung).
>
> Aber auch, nur wenn diese Taten dann auch juristisch verfolgt werden

Warum sollten sie nicht verfolgt werden? Wir haben schließlich noch keinen Donald, um den schlimmsten Verbrechern einen Freifahrtschein zu verpassen.

#479977

Kleinalrik2021

22.06.2026, 09:40:35

@ DUMIAU

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Selbst Strafgefangene empfinden die Haft in Deutschland eher als
> > "Jugendherberge" (O-Ton aus einer Reportage).
> Bekannter aus der Jugend eines Kollegen, Rumäne, soll mal zum Kollegen
> gesagt haben das er nur noch in Deutschland arbeite, Hauptberuflicher
> Einbrecher. Deutsches Gefängnis sei wie Hotel, 3x Täglich Essen,
> Fernsehen, Radio und Freizeitunterhaltung und dazu geringe Strafen. Länger
> als ein Jahr hat er wohl noch nie absitzen müssen. Meinte wohl auch das er
> bei seiner aktuellen Akte in Rumänien nie wieder rauskommen würde da die
> Richter irgendwann meinen würden das es reicht und eh keine Besserung in
> Sicht sei. Aber hier bekommt man ja selbst bei mehreren noch laufenden
> Bewährungsstrafen weiterhin Bewährungstrafen.

Ich bezweifle, dass diese Einstellung exemplarisch ist. Keiner sehnt sich nach einer Haftstrafe in Deutschland.
Aus diesem Bekannten eines Bekannten höre ich lediglich heraus, dass er eine Haftstrafe in Deutschland einer Haftstrafe in Rumänien vorzieht. Nicht, dass er eine Haftstrafe der Freiheit vorzieht.
Und auch das deutsche Rechtssystem kennt quanta es plena!
Vielleicht in der Anzahl länger und milder, aber auch in Deutschland sagt ein Richter irgendwann mal, genug ist genug. Dreimal Bewährung hintereinander ist praktisch ausgeschlossen. Und für Mord - um den geht es hier ja - gibt es schonmal keine Bewährung.
Und wenn du Gefängnis mit Hotel vergleichst (oder zumindest kritiklos zitierst), warst du noch nie im Gefängnis.

> Und ein Witz in Deutschland ist auch das ein Fluchtversuch die Haftdauer
> nicht verlängert, man wird dafür nicht bestraft. Höchstens für
> Straftaten die für oder bei der Flucht begangen wurden

Eben. Denn welches Verbrechen ist die Flucht an sich?

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#479982

Timbatuku

22.06.2026, 11:30:14

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Eben. Denn welches Verbrechen ist die Flucht an sich?

Was ein Verbrechen ist, wird ausschließlich durch die Gesellschaft bzw. stellvertretend durch ihre gewählten Parlamente bestimmt. Nicht durch ein Gefühl oder ein Empfinden. Würde das Strafgesetzbuch um eine Bestimmung erweitert, das die Flucht aus einem Gefängnis zu einem Verbrechen macht, dann wäre es ein Verbrechen. Man hat sich dazu entschieden, das nicht zu tun. Vielleicht aus den Gründen, die du anführst - vielleicht aus anderen. Wie auch immer, daraus kann man keine Allgemeingültigkeit ableiten, sondern nur, dass es in unserem Rechtssystem eben so ist.

#479987

DUMIAU

22.06.2026, 14:45:56

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Ich bezweifle, dass diese Einstellung exemplarisch ist. Keiner sehnt sich
> nach einer Haftstrafe in Deutschland.
> Aus diesem Bekannten eines Bekannten höre ich lediglich heraus, dass er
> eine Haftstrafe in Deutschland einer Haftstrafe in Rumänien vorzieht.
> Nicht, dass er eine Haftstrafe der Freiheit vorzieht.
> Und auch das deutsche Rechtssystem kennt quanta es plena!
> Vielleicht in der Anzahl länger und milder, aber auch in Deutschland sagt
> ein Richter irgendwann mal, genug ist genug. Dreimal Bewährung
> hintereinander ist praktisch ausgeschlossen. Und für Mord - um den geht es
> hier ja - gibt es schonmal keine Bewährung.
> Und wenn du Gefängnis mit Hotel vergleichst (oder zumindest kritiklos
> zitierst), warst du noch nie im Gefängnis.

Ob ein Knast wie ein Hotel ist oder nicht ist wohl auch davon abhängig davon in welchen man schon einsaß. Aber das unsere Gefängnisse und Strafen für Ausländer oft keine Abschreckung darstellen ist gesichert. Und was die Bewährungsstrafen angeht, schau dir mal die Zeitungsmeldungen von gewissen Schätzchen an, zigmal vor Gericht aber nicht einmal in Haft, nicht mal Mordversuch reicht ja mittlerweile damit man erst mal weggesperrt wird.

> > Und ein Witz in Deutschland ist auch das ein Fluchtversuch die Haftdauer
> > nicht verlängert, man wird dafür nicht bestraft. Höchstens für
> > Straftaten die für oder bei der Flucht begangen wurden
>
> Eben. Denn welches Verbrechen ist die Flucht an sich?

Man entzieht sich seiner Strafe

#479992

Timbatuku

23.06.2026, 01:00:19

@ DUMIAU

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Ob ein Knast wie ein Hotel ist oder nicht ist wohl auch davon abhängig
> davon in welchen man schon einsaß.

Ist das so? Ich habe keine Ahnung. Hast du da einschlägige Erfahrungen?

> Aber das unsere Gefängnisse und
> Strafen für Ausländer oft keine Abschreckung darstellen ist gesichert.

Ha, und du glaubst wirklich, weniger Luxus und schlechteres Essen hätte eine höhere Abschreckung? Da muss ich dich enttäuschen. Dass Gefängnisse eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter und die Gesellschaft im Allgemeinen haben, ist nur eine Theorie. In der Praxis ist das höchst umstritten. Kriminologische Studien zeigen, dass die bloße Härte einer Strafe kaum abschreckend wirkt. Das deckt sich auch z.B. mit den USA, die bekanntlich immer noch die Todesstrafe im Programm haben. Die schlimmste Strafe überhaupt. Trotzdem gibt es dort mehr Morde als sonst wo auf der Welt.

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