verfaßt von rstilz, 11.05.2026, 10:25:57
> > Wandelanleihe - Zum Rückzahltermin kann der Anleger wählen ob er das
> > angelegte Geld zurückhaben will oder eine festgelegte Anzahl Aktien der
> > Firma. Kupon gibt es natürlich auch.
"Natürlich" sind in dem Fall (wie immer) die tatsächlichen Anleihebedingungen:
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Sieht der Emittent eine Wandlungspflicht in Aktien vor, ist der Anleihekäufer nicht vor Kursverlusten bei Rückzahlung geschützt. Findet kurz vor der Fälligkeit der Wandelanleihe eine ordentliche Kapitalerhöhung statt, „verwässert“ der Wert der Anleihe.
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> Ah ja, danke. Wieder was gelernt.
> Wie geschrieben scheue ich vor Dingen zurück, die ich nicht kenne/verstehe.
... und das ist oft erst im "Kleingedruckten" erkennbar.
HTH
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