verfaßt von Johann, 04.05.2026, 11:28:37
(editiert von Johann, 04.05.2026, 11:40:04)
> Ja, ein Bürger, der von den Entscheidungen der Entscheidungsträger
> betroffen ist und ggf. darunter zu leiden hat. Alleine das berechtigt schon
> zur Kritik. Tut mir leid, Johann, aber das Recht Kritik zu üben ist doch
> nicht davon abhängig, ob man es besser kann. Darum darf me3 ganz legitim
> über die Entscheidungen schimpfen und meckern, solange es ihm gefällt.
Ja, von mir aus. Wo habe ich dieses "Recht" negiert? Ich find's lediglich inadequat.
--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)
gesamter Thread: