verfaßt von Kleinalrik2021, 10.02.2025, 13:55:43
Wie mich dieser irreführende Überschriftenjournalismus aufregt!
Es wird eine á Kto. Zahlung auf die künftigen Einkäufe verlangt. Die werden voll (!) auf die Einkäufe angerechnet.
Eintrittsgeld ist was anderes!
--
gesamter Thread: