verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 09.12.2024, 00:19:42
> Verstehe mich nicht falsch, ich habe dir das auch vorher schon geglaubt,
> bin nur irgendwie irritiert, weil es eben stets anders beschrieben wurde.
> Sag mal, könnte es vielleicht sein, dass es zwei unterschiedliche
> Berechtigungen gibt? Eine unbegrenzte, die du gerade eingerichtet hast, und
> eine auf 90 Tage begrenzte, die automatisch freigeschaltet wird beim
> Einstecken der KK-Karte in das Lesegerät der Praxis, sofern man nicht
> ausdrücklich widersprochen hat?
Ich habe hier etwas gefunden: Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V
Im Abschnitt 6.4 (Seite 22 ff.) geht es um die Erteilung von Berechtigungen. Ich lese das so, dass man die entweder über die App oder beim Arzt am Kartenterminal erteilen kann und dass das Einstecken der Karte nicht automatisch schon die Berechtigungserteilung darstellt, sondern dass am Terminal durch den Patienten noch zusätzlich irgendwelche Eingaben gemacht werden müssen inkl. Eingabe eines PINs.
Das 29-seitige Dokument verdeutlich, wieviel Informationsbedarf bei dem Thema besteht. Vielleicht ziehe ich mir das mal alles rein. Da muss ich aber ganz frisch sein.
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Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)
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