verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 08.12.2024, 18:03:56
(editiert von Pahoo, 08.12.2024, 18:06:03)
> Bist du sicher? Das widerspricht diametral allem, was bislang darüber
> geschrieben wurde. Ich habe die ePA App ja nicht und kann das nicht
> nachvollziehen, aber ich weiß 100 Pro, dass überall geschrieben wurde:
> Mit dem Einstecken der Gesundheitkarte im Lesegerät der Arztpraxis erhält
> der Arzt 90 Tage Zugriff auf die ePA, es sei denn, man hat dem
> widersprochen. Nirgends wurde erwähnt, dass man jeden einzelnen Arzt
> erst freischalten muss. Du bist der erste, der damit ankommt. Ich sag ja
> nicht, dass du lügst, aber wundern darf ich mich doch darüber, nicht
> wahr?
Ich habe das nun auch gelesen, dass die Praxis im Behandlungskontext durch Einstecken der Karte 90 Tage Zugriff bekommt.
Aber bitteschön, hier ist die erwähnte Stelle mit den Berechtigungen in der App. Welchen Sinn macht die dann noch?
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Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)
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