verfaßt von Timbatuku, 06.12.2024, 22:55:02
> ... und wenn du nicht ständig die Apotheke wechselst, dann weiß man in
> deiner Stammapotheke anhand der eingereichten Rezepte sowieso schon lange,
> was du für Leiden hast. Dazu brauchen die keinen ePa-Zugriff.
Na also! Warum sollen sie ihn dann bekommen? Wozu? Der Apotheker darf sowieso kein Mittel austauschen. Selbst wenn er eine vermeidbare Wechselwirkung feststellt, kann er höchstens den Patienten zurück zum Arzt schicken, um ein alternatives Rezept zu holen. Er selbst darf nur das rausgeben, was auf dem Zettel steht. Also braucht er keinen Zugriff auf die Patientenakte. Medikamentenplan würde auch reichen.
> Das wird die aber nur so lange interessieren, bist du wieder zu Tür raus
> bist.
So sieht's aus!
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