> War mir klar, dass das kommt.
Deswegen der Hinweis auf die saudumme Frage
> Hatte ich aber nicht nach gefragt. Wir waren bislang sehr zufrieden mit dem
> Teil.
Trotzdem reklamieren. ( Gewährleistungsrecht einhalten)
Nach 2 erfolglosen Nachbesserungen durch den Händler ( Nicht Hersteller!!!! Vertragspartner ist der Händler) darfst du vom Vertrag zurücktreten. Der Händler muss dir dann alle Kosten ( Kaufpreis + evtl Versandkosten) erstatten.