verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 05.12.2024, 20:27:46
> War mir klar, dass das kommt.
Deswegen der Hinweis auf die saudumme Frage
> Hatte ich aber nicht nach gefragt. Wir waren bislang sehr zufrieden mit dem
> Teil.
Trotzdem reklamieren. ( Gewährleistungsrecht einhalten)
Nach 2 erfolglosen Nachbesserungen durch den Händler ( Nicht Hersteller!!!! Vertragspartner ist der Händler) darfst du vom Vertrag zurücktreten. Der Händler muss dir dann alle Kosten ( Kaufpreis + evtl Versandkosten) erstatten.
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Gruß Hausdoc
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