verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 26.11.2024, 18:14:52
(editiert von RoyMurphy, 26.11.2024, 18:20:36)
> Profane Antwort von V&B zum Spiegelschrank (Thread unten):
> "Es ist so wie zuvor beschrieben.
> Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihre Beanstandung nicht
> als Produktmangel anerkennen können."
>
> Mir fehlen irgendwie die Worte wie man als Markenhersteller so ignorant
> sein kann.
>
> Wie kann ich eskalieren?
> Bin nicht bereit, das anzuerkennen.
Mir fällt da ein, dass ich den Vorfall meiner Rechtsschutzversicherung melden würde, die nach der Kostenübernahmezusage einen Gutachter stellen würde, um eine Mängelrüge für eine gütliche Einigung (Vergleich) zu erstellen, widrigenfalls mit einer Klage drohen.
Ein ähnliches Mängelverfahren gegen meine im Grunde zuverlässige PKV zog sich zwar über 2 Jahre (!) hin, hat mich aber nur 300,-- € Selbstbeteiligung gekostet. Allerdings blieben dann nach Ränken und Schwänken und einem aus meiner Sicht Jungrichter-Greenhorn (er hatte nicht einmal die Unterlagen zur Beweisführung dabei!), vom Streitwert 5.000 € gerade mal 500 € Erstattung übrig. Doch 200,-- € "Gewinn" entschädigten für die 2 Gerichtssitzungen zu je 1:30 Stunden brutto (incl. An- und Rückreise).
Wenn Dir Deine Freizeit nicht zu schade ist: Auf in den Kampf, Torrero!
--
Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.
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