verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 26.11.2024, 14:46:30
> Profane Antwort von V&B zum Spiegelschrank (Thread unten):
> "Es ist so wie zuvor beschrieben.
> Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihre Beanstandung nicht
> als Produktmangel anerkennen können."
>
War mir klar....aus 2 Gründen.
1. wurde der Spiegel ganz augenscheinlich nicht nach Pflegeanleitung gereinigt
2. V&B hat mit dir kein Vertragsverhältnis.
Wenn, dann hättest du beim Händler/Fachmann reklamieren müssen - der wiederum reklamiert bei seinem Großhändler und der wiederum beim Hersteller.
> Mir fehlen irgendwie die Worte wie man als Markenhersteller so ignorant
> sein kann.
Nochmal rein formal juristisch.
Der Hersteller muss gar nichts , da kein Vertragsverhältnis besteht. Er kann aus Kulanz einem Endkunden etwas entgegenkommen.
Das wurde jedoch schriftlich abgelehnt.
--
Gruß Hausdoc
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