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#471521 Reklamation Spiegelschrank erneut abgelehnt (ot.haushalt)

verfaßt von zack, 26.11.2024, 13:05:25
(editiert von zack, 26.11.2024, 13:05:46)

> Und ohne Rechtsschutzversicherung?

Ein Anwalt wird auch ohne RSV tätig. Kostet halt Geld, das man vielleicht nie wieder sieht.

Dann hat man schlechtem Geld gutes Geld hinterhergeschmissen.

Die gesamten Verfahrenskosten beider Seiten in der 1. Instanz wären rund 1150€ laut Prozesskostenrechner.

Der Unterlegene oder "Teilschuldige" zahlt das, nur der 100% Obsiegende nicht.

Preiswerter wäre ein kostenpflichtiger Termin in der zuständigen Verbraucherzentrale.

Die wollen nicht unbedingt klagen und übernehmen das auch nicht. Kann aber helfen.

Es bliebe noch, etwas zu toben und in den Teppich zu beißen.

Nach kurzem Ausspülen schmeckt dann auch ein Heiß- oder Kaltgertränk mit oder ohne Alkohol wieder.

Einer Bekannten war ein Handtuchständer (von Nicol?), der angeblich auf 199€ reduziert war, nach einem Jahr weggerostet. In der Küche war der eingesetzt. Ersatz wollte sie dann nicht ...

V&B war mir nicht als namhafter Hersteller von Badmöbeln und gar mit Elektronik geläufig. Die machen doch seit jeher Porzellan und Sanitärkeramik?

--
Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.


Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.

 

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