Timbatuku schrieb am 23.March.2024, 15:12:34 in der Kategorie ot.haushalt
Taubennest vorm Fenster
> > Da muss man dann schon zum Äußersten greifen und das Nest und die Eier > > entfernen. > > Aber dass ist streng verboten! > Sicher? Ich weiß, dass in manchen Städten zur Eindämmung der Taubenplage > bewusst Nisthäuser aufgestellt werden, um dort die Eier entnehmen zu > können.
Es ist zwischen Stadttauben und echten Wildtauben zu unterscheiden. Stadttauben darf man die Eier wegnehmen. Wildtauben sind hingegen durch EU-Vogelschutzrichtlinie davor geschützt. Aber auch dabei gilt: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.