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Nachricht aus dem Archiv

Timbatuku schrieb am 23.March.2024, 15:12:34 in der Kategorie ot.haushalt

Taubennest vorm Fenster

> > Da muss man dann schon zum Äußersten greifen und das Nest und die Eier
> > entfernen.
> > Aber dass ist streng verboten!
> Sicher? Ich weiß, dass in manchen Städten zur Eindämmung der Taubenplage
> bewusst Nisthäuser aufgestellt werden, um dort die Eier entnehmen zu
> können.

Es ist zwischen Stadttauben und echten Wildtauben zu unterscheiden. Stadttauben darf man die Eier wegnehmen. Wildtauben sind hingegen durch EU-Vogelschutzrichtlinie davor geschützt. Aber auch dabei gilt: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
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