verfaßt von df_doris, Frankreich, 18.03.2024, 18:17:44
> Hier gilt die Widerspruchslösung.
In Frankreich ebenso.
Grundsätzlich ist man Organspender außer ....
... man trägt sich in die offizielle Widerspruchsliste ein
... oder man hinterlegt den schriftlichen Widerspruch in seinen persönlichen Dokumenten (die im Todesfall dann auch von den Angehörigen gefunden werden müssen)
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