verfaßt von MudGuard , München, 23.01.2024, 09:47:09
> > Mietvertrag kontrollieren - die Räum- und Streu-Pflicht KANN per
> > Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden (aber das muß explizit im
> > Mietvertrag stehen)
>
> Ist ein Mehrfamwhs und das wird vom Hausmeisterdienst
> erledigt.
Dann paßt's ja. Wollte nur die Pauschal-Aussage "bin Mieter, also nicht für Räum-/Streudienst zuständig" relativieren.
Auch in einem Mehrfamilienhaus könnte das auf die Mieter übertragen werden (a la Kehrwoche ...)
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