verfaßt von sansnom, 18.09.2023, 21:32:32
> Das geht eigentlich nicht. Das Brandschutzgutachten ist neben dem
> Eingabeplan Teil des Genehmigungsverfahrens.
>
> Wird nachträglich geändert erlischt dieses Genehmigungsverfahren bzw im
> privaten Bereich die Baugenehmigung.
1.) Ach wäre das schön, wenn "ein Eingabeplan" ein Bauantrag ist.
2.) So schnell "erlischt" kein Genehmigungsverfahren!
Nachtrag geht immer und dann werden dafür Fristen gesetzt,
bis die geänderten Unterlagen vollständig nachgereicht sind.
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