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#459201 Teil-Auflösung Erbengemeinschaft (ot.haushalt)

verfaßt von Jodok, 17.02.2023, 21:23:54

Hi zusammen

Meine Frau (wohnhaft in der CH) bildet mit ihren zwei Geschwistern in München eine Erbengemeinschaft, die in München Wohneigentum (drei unterschiedlich grosse Wohnungen) besitzt. Die beiden Geschwister möchten die Erbengemeinschaft vorerst weiterführen und zwei Wohnungen gemeinsam vermieten. Meine Frau möchte im Hinblick auf die Pensionierung das Geld „beziehen“.

Wie geht man da am besten vor? Sicher wird man die Wohnungen schätzen lassen müssen. Gibt es anerkannte Schätzer auf dem Platz München?

Wie verkauft die Erbengemeinschaft am besten eine der Wohnungen? Über einen Makler? Oder über einen sonstigen Experten, Bank o.ä.? Oder selber?

Der „Aemter- und Bankenkram“ soll in München nach bisherigen Erfahrungen der Geschwister beim Antritt der Erbschaft offenbar sehr schwierig und aufwändig sein. Hmm - wäre es am besten, für den „Aemter- und Bankenkram“ einen Bevollmächtigten anzustellen? Wer käme dafür in Frage?

Offenbar ist es auch sehr aufwändig, eine länderübergreifende Erbengemeinschaft zu trennen. Ist das wirklich so? Falls ja, gibt es dafür geeignete Berater oder Fachpersonen? (mit den gegenwärtigen zuständigen Bank-Leuten in München hat die Erbengemeinschaft offenbar leider bisher keine Leute zur Hand, die dabei konstruktiv helfen könnten oder wollten...).

Hat hier jemand Erfahrungen oder Tipps für diese ganze nun anstehende Thematik?

Viele Grüsse, Dieter

--
Und wenn wir, seine Enkel, zu ihm kamen, fragte er nicht: “Wieviel gibt zwei mal sieben”, oder: “Wie heißt die Hauptstadt von Island”, sondern: “Wie schreibt man Jodok?” Jodok schreibt man mit einem langen J und ohne CK, und das Schlimme an Jodok waren die beiden O. Man konnte sie nicht mehr hören, den ganzen Tag in der Stube des Großvaters die O von Joodook. (Peter Bichsel: "Jodok lässt grüssen").

 

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