verfaßt von Johann, 31.01.2023, 21:31:29
(editiert von Johann, 31.01.2023, 21:36:13)
Müsste ich jetzt selber de jure in der StVZO suchen, aber das mag der Büttel der Zulassungsstelle bitte erledigen.
Meines Wissens ist ein Dreirad ein verbundenes Fahrwerk und Gespanne halt Gespanne, zwei Fahrzeuge/Fahrgestelle verflanscht.
Ist wie bei Zugmaschine und Sattelanhänger, sind verflanschte eigenständige Fahrgestelle: Gespann.
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