> Rechnet der Betrieb sein "Kilometergeld" mit einem Fahrtenbuch ab, darf er
> keine Anfahrtskosten beim Kunden berechnen.
> Weil er das direkt mit dem Finanzamt abrechnet.
>
> Oder er nutzt die 1% Regelung, dann kann er das abrechnen. Aber der Preis
> ist viel zu hoch.
Du verwechselst Fahrtkosten mit Fachmannkosten.
In unserer Branche ist es üblich daß man eine Fahrtkostenpauschale ( abhängig von Entfernung) berechnet. Damit werden Betriebskosten des Fahzeuges gedeckt. Zusätzlich wird üblicherweise eine Fahrzeugpauschale berechnet - das deckt die Investitionskosten des Fahrzeugs.
Der Fachmann ist aber kein Auto und hat am Monatsende trotzdem Hunger. Darum läuft seine Arbeitszeit bereit bei Anfahrt . In dieser Zeit ist er ja für den Kunden tätig.