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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 23.August.2022, 19:41:37 in der Kategorie ot.haushalt

Anbauschuppen genehmigungspflichtig?

> > > In BW sind es 40 cbm im erschlossenen Baugebiet und 20 cbm im nicht
> > > erschlossenen Gebiet, dem sog. Außenbereich.
> >
> > Es lebe der Föderalismus  ;-)
> > hier nur 10cbm im Aussenbereich
> Ein Paradebeispiel für den vielzitierten Flickenteppich.  :-(

Ja, Einheitlich ist da nix.
Alles von Bundesland zu Bundeland unterschiedlich und sogar von Stadt zu Stadt.
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