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Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 23.August.2022, 18:38:33 in der Kategorie ot.haushalt

Anbauschuppen genehmigungspflichtig?

> > In BW sind es 40 cbm im erschlossenen Baugebiet und 20 cbm im nicht
> > erschlossenen Gebiet, dem sog. Außenbereich.
>
> Es lebe der Föderalismus  ;-)
> hier nur 10cbm im Aussenbereich
Ein Paradebeispiel für den vielzitierten Flickenteppich.  :-(

LG

Adi
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