Hausdoc schrieb am 16.August.2022, 17:42:27 in der Kategorie ot.haushalt
Kosten Überprüfung Gas-Brennwerttherme durch Schorni
> Er hat laut Bescheinigung eine "wiederkehrende Messung nach §15 Abs. 3 1. > 1BImSchV" gemacht und berechnet. > Diese Messung ist nicht erforderlich für eine Gas-Brennwerttherme > mit kontinuierlich selbstkalibrierender Regelung. > Das Gerät braucht nur die Überprüfung nach KÜO (alle 3 Jahre). > (Archivposting - keine Anzeige)
Zitat: (3) Der Betreiber einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr, für die in den §§ 7 bis 10 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen
1.
einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung nach § 2 Nummer 16 Buchstabe b zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und
Poste mal bitte die ersten 8 Stellen der Herstellnummer des Gerätes. ( Steht oben auf dem Gerät)