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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 16.August.2022, 17:42:27 in der Kategorie ot.haushalt

Kosten Überprüfung Gas-Brennwerttherme durch Schorni

> Er hat laut Bescheinigung eine "wiederkehrende Messung nach §15 Abs. 3 1.
> 1BImSchV" gemacht und berechnet.
> Diese Messung ist nicht erforderlich für eine Gas-Brennwerttherme
> mit kontinuierlich selbstkalibrierender Regelung.
> Das Gerät braucht nur die Überprüfung nach KÜO (alle 3 Jahre).
> (Archivposting - keine Anzeige)

Zitat:
(3) Der Betreiber einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr, für die in den §§ 7 bis 10 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen

1.
einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung nach § 2 Nummer 16 Buchstabe b zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und



Poste mal bitte die ersten 8 Stellen der Herstellnummer des Gerätes. ( Steht oben auf dem Gerät)
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