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#455570 Rote Ampel überfahren (k)ein Kavaliersdelikt? (verkehr.kfz)

verfaßt von fuchsi zur Homepage von fuchsi, Niederösterreich, 27.07.2022, 10:07:52

Da haben wir in AT leicht andere Regeln. (zumindest bei der Feuerwehr)
Blaulicht entscheidet nicht die Leitstelle, sondern der Fahrzeugkommandant. Und Blaulicht darf nur bei Anfahrt zum EINSATZ und am EINSATZORT verwendet werden. Und in Österreich gilt auch Blaulicht ohne Folgetonhorn. Das betätigen wir nur vor unübersichtlichen Stellen/Kreuzungen.

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mein privates Hobby. www.ffzell.at

 

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