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#455498 Rote Ampel überfahren (k)ein Kavaliersdelikt? (verkehr.kfz)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 24.07.2022, 18:55:28

Vorhin auf VOX "auto mobil" gesehen: Rotlichtverstöße mit und ohne Einsicht der Delinquenten.
Das erinnert mich an diese selbst durchgrübelte Situation:
Vor mir Fahrender und ich ordnen auf dem Linkabbieger ein und halten bei Rot. Nach mindestens drei Grünphasen bei den beiden Geradeausspuren wurde vor mir rechts geblinkt und nach rechts über beide Fahrspuren auf die gegenüberliegende Einmündung abgebogen.
Uff - und nun? Weitere Grünphasen folgten, aber das linksgerichtete Ampellicht blieb sturerweise auf Rot. Bevor nun der Adrenalinspiegel ein Zenit zu erreichen drohte und ich keine Freisprecheinrichtung hatte, um den Verkehrsdienst zu alarmieren, blinkte ich auch rechts, sicherte nach hinten und seitlich, dass sich kein anderer Verkehrsteilnehmer in Havarienähe bewegte, und fuhr auf der linken Fahrspur weiter zum nächsten Linksabbieger, wo die Ampel bereits mit Grün auf mich wartete.
Nun stellte ich fest, dass es bei einer Polizeistreifen- oder Passantenzeugenanzeige wohl eines guten Anwalts bedurft hätte, um nicht dem variablen Bußgeldkatalog zum Opfer zu fallen:

Darf man bei Rot fahren, wenn die Ampel defekt aussieht?

Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?

Zuhause gab's dann zuerst mal ein "Herrengedeck" zum Abregen.

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Schwabengruß - https://www.youtube.com/watch?v=toBbW4eTKsA - aus meiner Heimatstadt Esslingen
Reinhard

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