verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 20.07.2022, 21:15:24
> > > der Link nutzt ihm nichts.
> > > Würde lediglich gehen, wenn er eine VPN-Verbindung
> > > mit Server in Deutschland hätte.
> >
> > So toben sich "nationale Eitelkeiten" (= Telekommunikationsgesetze) oder
> > einfach nicht mit der entsprechenden UNO-Abteilung getroffenen
> > Vereinbarungen auf unserem Internetuser-Rücken aus.
>
> Welche Telekommunikationsgesetze meinst?
Mir war ein entsprechender Fachbegriff einfach nicht momentan. Vielleicht erhellt die URL unsere gemeinsamen Erkenntnisse:
https://www.juwiss.de/92-2018/
Sieht "alt" aus (vor 4 Jahren), kann man als eingeführt oder in Nationalstaaten durchgesetzt aber nicht/schlecht erkennen.
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(b)Schwabengruß - https://www.youtube.com/watch?v=toBbW4eTKsA - aus meiner Heimatstadt Esslingen
Reinhard[/b]
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